eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 1/2016 (20.01.2016)
Inhalt
- Meldungen aus der Bürgergesellschaft
- Im Fokus: Umweltschutz zwischen Engagement und Beteiligung
- Publikationen und Veranstaltungen
Meldungen aus der Bürgergesellschaft
Pilotprojekt: Umweltgerechtigkeit in Kommunen
Umweltgerechtigkeit zielt auf die Vermeidung und den Abbau der sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie der Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu gesundheitsbezogenen Umweltressourcen. In der kommunalen (Planungs-)Praxis ist das Thema bislang kaum präsent, entsprechende Strategien und Maßnahmen fehlen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen jedoch den räumlichen Zusammenhang von niedrigem Sozialstatus und höheren Umweltbeeinträchtigungen wie Lärm, Luftschadstoffe oder mangelnde Ausstattung mit Grün- und Freiflächen. Nicht selten sind hiervon ganze Quartiere betroffen. Das Deutsche Institut für Urbanistik sucht deshalb im Rahmen eines Forschungsprojekts Städte mit mehr als 50.000 Einwohner/innen, die Interesse haben, als Pilotkommune an der »Umsetzung einer integrierten Strategie zu Umweltgerechtigkeit« mitzuwirken. Ziel ist, im Zeitraum März 2016 bis Juli 2017 Planungsvorhaben und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Abbau der sozialräumlichen Konzentration von gesundheitlich relevanten Umweltbelastungen auf kommunaler Ebene zu erproben. Zu den zentralen Handlungsbereichen gehört dabei auch die Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 19. Februar 2016 bewerben.
Studie: Aufnahme von Flüchtlingen in Bundesländern und Kommunen
Eine Studie zur behördlichen Praxis und zivilgesellschaftlichem Engagement beschäftigt sich mit den Handlungsmöglichkeiten von Kommunen angesichts der verstärkten Zuwanderung von Asylsuchenden. Zwischen der Verpflichtung der Kommunen, asylsuchende Menschen unterzubringen und zu versorgen, und deren Akzeptanz im Kreis der örtlichen Bevölkerung entsteht ein Spannungsfeld, in dem erweiterte kommunal-politische Kompetenzen gefordert sind. Im Fokus der Studie stehen daher Handlungsstrategien der Kommunen im Rahmen bundesgesetzlicher und föderaler Vorgaben. Zudem wird untersucht, wie solche Handlungsstrategien an die lokale Bevölkerung vermittelt werden. Durch die Analyse verschiedener Formen der Wohnunterbringung, der Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen wird deutlich, wie durch lokal angepasste Strukturen die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen gelingen kann. Die Studie wurde von der Robert Bosch Stiftung finanziert und vom Zentrum Technik und Gesellschaft an der Technischen Universität Berlin in Kooperation mit dem Institut für Protest- und Bewegungsforschung und dem Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration durchgeführt.
Neues Bundesprogramm: »Menschen stärken Menschen«
Das neue Bundesprogramm »Menschen stärken Menschen« wurde am 19.1.2016 in Berlin vorgestellt. Ziel des Programms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern und zu unterstützen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen über die Patenschaften hinaus Gastfamilien und Vormundschaften gewonnen werden. Ein weiteres Anliegen des Programms ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement mit Geflüchteten, um die oft spontane Hilfsbereitschaft in ein möglichst dauerhaftes Engagement zu übertragen. Rund 25.000 neue Patenschafts-Tandems sollen in diesem Jahr initiiert werden. Gefördert werden überwiegend Programmträger, die die Engagement-Infrastruktur auf lokaler Ebene durch finanzielle Mittel oder Expertise unterstützen. Programmträger sind unter anderem die freien Wohlfahrtsverbände, muslimische Verbände, Migrantenorganisationen, der Stiftungssektor und Freiwilligenagenturen. Ein Wegweiser-Telefon beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe informiert über die Möglichkeiten im Bereich Patenschaft, Gastfamilie und Vormundschaft.
TTIP: Unterschriften, Expertenanhörung & Studie
Während Bundeskanzlerin Angela Merkel die persönliche Annahme von 1,6 Mio. Unterschriften, die zuvor im Rahmen der selbstorganisierten Bürgerinitative gegen das Freihandelsabkommen in Deutschland gesammelt wurden, aus terminlichen Gründen ablehnte, befasste sich der Deutsche Bundestag ausführlicher mit dem Thema TTIP. Dabei kamen die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und sechs geladene Rechtsprofessoren bei einer öffentlichen Expertenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu unterschiedlichen Einschätzungen: Die EU-Kommissarin argumentierte, dass die Verhandlungen zu TTIP die transparentesten seien, die je ein Freihandelsabkommen begleitet hätten; viele Dokumente seien für Regierungen und Abgeordnete einsehbar. Die Rechtswissenschaftler wiesen hingegen einstimmig auf die Notwendigkeit hin, gerade für Bundestagsabgeordnete mehr Transparenz zu schaffen. Sie betonten außerdem, dass der Bundestag über derartige Verträge und Handelsabkommen abstimmen müsste. Damit kamen sie zu einer anderen Einschätzung als das Bundesjustizministerium. »Erstaunlich ungeklärt« nannte einer der Juristen dabei verfassungsrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang. Weitere kritische Punkte im Kontext der TTIP-Verhandlungen untersucht eine aktuelle Studie zur sog. regulatorischen Zusammenarbeit: Die NGOs Corporate Europe Observatory und Lobbycontrol stellen anhand analysierter Fallbeispiele fest, dass bereits jetzt Großkonzerne die transatlantischen Beziehungen dazu nutzen, Industrie-Interessen auf Kosten des Gemeinwohls durchzusetzen oder Gesetzesvorhaben zu blockieren.
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Baden Württemberg: Förderprogramm »Gut beraten«
Mit dem Förderprogramm »Gut beraten!« fördert die baden-württembergische Landesregierung zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Maßnahmen der Bürgerbeteiligung für die Zukunftssicherung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kleinen/mittleren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg (bis zu 80.000 Einwohner). Das Programm soll ermöglichen, dass sich zivilgesellschaftliche Gruppen – vor allem im ländlichen Raum – zu gesellschaftlichen und politischen Themen in ihrem Wohnort einbringen und mitmachen, mitreden und mitentscheiden können. Das Förderprogramm bietet diesen Initiativen die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, -organisation und -durchführung sowie zu rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen. Interessierte können sich quartalsweise um eine Förderung bewerben, die aktuelle Antragsrunde endet am 28.2.2016.
»SenseBox«: Bürgerwissenschaft für alle
Das Bürgerwissenschaftsprojekt »SenseBox« ist Gewinner des Wettbewerbs im Wissenschaftsjahr Zukunftsstadt »Bürger schaffen die Zukunftsstadt«. Das Forschungswerkzeug soll Schulen und Bürger/innen die Möglichkeit bieten, sich an Forschungsfragen rund um die Messung von Umweltphänomenen direkt zu beteiligen. Bei der SenseBox handelt es sich um einen Do-it-yourself-Bausatz für stationäre und mobile Sensorstationen. Sie kann Umweltdaten über Klima, Luftqualität, Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigung, sichtbares und UV-Licht positionsbezogen messen und so zu genaueren Aussagen über lokale Umweltphänomene beitragen. Die gewonnenen Daten können im Internet als Open Data bereitgestellt und auf einer Karte sichtbar gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger können mit der »SenseBox Home« ihre eigenen lokalen Forschungsfragen stellen und die nötigen Daten selbst sammeln und sammeln lassen. Für Schulen gibt es die »SenseBox Edu« mit didaktischen Konzepten, Anleitungen und Projektideen. Seit 2006 wird die SenseBox am Institut für Geoinformatik der Universität Münster gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern entwickelt.
Im Fokus: Umweltschutz zwischen Engagement und Beteiligung
Erfahrungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei planerischen Umweltentscheidungen
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturplanungen ist in Deutschland ein Dauerthema. Obwohl verlässlich nicht bekannt ist, in wie vielen Fällen sich in Deutschland pro Jahr Bürger bei Infrastrukturplanungen beteiligen können, lässt sich zweifelsohne behaupten, dass die öffentlichen Auseinandersetzungen um neue Vorhaben zu den kommunal und regional bedeutsamen Diskussionsprozessen zählen und nicht selten die Einwohner/innen in Gegner und Befürworter teilen. Besonders heftig werden in der Bundesrepublik gegenwärtig Tiermastanlagen für Geflügel und Schweine, der Netzausbau im Energieleitungsbereich sowie Windenergieanlagen öffentlich begleitet. Traditionell stehen aber auch Straßen- und Schienenwegeprojekte sowie der Bau von Pipelines oder Kohlekraftwerken in der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dr. Michael Zschiesche, geschäftsführender Vorstand des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU), stellt in seinem Gastbeitrag Erfahrungen und Erfolge mit der organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung bei planerischen Umweltentscheidungen vor.
Verbandsklagen im Umweltrecht: Aarhus-Konvention und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Die 1998 in der dänischen Stadt Aarhus verabschiedete sog. Aarhus-Konvention ist die erste völkerrechtliche Vereinbarung, die jeder Person (Beteiligungs-) Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Aarhus-Konvention besteht aus drei wichtigen Säulen: Zugang zu Umweltinformationen, Zugang zu Beteiligung an Verwaltungsverfahren sowie dem Zugang zu Gerichten. Sie sieht darüber hinaus jedoch auch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Plänen, Programmen und Politiken vor. Inzwischen ist sie von 46 Staaten – zu denen alle Mitgliedsländer der Europäischen Union gehören – sowie der Union selbst ratifiziert worden. Das mit der Aarhus-Konvention verbundene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, mit dem 2006 die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen eingeführt worden ist. Prof. Dr. Thomas Bunge, ehemaliger Direktor des Umweltbundesamtes, analysiert in juristischer Perspektive das Zusammenspiel der beiden Formate sowie die politischen und juristischen Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung ergeben.
Klima-Agreement und Globale Entwicklungsziele: Die Entdeckung der Zivilgesellschaft
Am 12. Dezember 2015 haben sich in Paris die 195 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf ein neues Klimaschutzabkommen geeinigt. Das überwiegend als Fortschritt gefeierte Pariser Abkommen verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft unter anderem darauf, den globalen Temperaturanstieg in den kommenden Jahren auf 1,5 Grad zu begrenzen. Der Pariser Vertrag, aber auch die im September 2015 in New York beschlossene neue UN-Entwicklungsagenda mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen, ist nicht zuletzt dem hohen Engagement und der Beteiligung der (globalen) Zivilgesellschaft zu verdanken. Klaus Milke, Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender der Nichtregierungsorganisation Germanwatch, analysiert in seinem Gastbeitrag die beiden Abkommen und insbesondere die Rolle und Aufgaben der weltweiten Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Kommentare zu den Ergebnissen der Pariser Klimaschutzkonferenz
Der Jubel war groß, als die Ergebnisse des 21. UN-Klimaschutzkonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurden. War es doch ein wirklicher Erfolg, trotz unterschiedlichster Interessenlagen der Weltgemeinschaft und nach vielen vorausgegangenen wenig ergiebigen Weltklimagipfeln, ein gemeinsames Abkommen zu verabschieden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) formulierte jedoch noch am Abend in einer ersten Bewertung dieses Abkommens: »Die Diskrepanz zwischen dem in Paris vereinbarten Ziel und der tatsächlichen Klimapolitik der Staaten ist riesig«. Warum dieses vorläufige Fazit so kritisch ausfiel, erläutert der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in seinem Gastbeitrag. Ähnlich bewertet es Dorothee Häußermann von der Klimabewegung »ausgeCO2hlt« in ihrem Beitrag: Sie warnt vor einer Mogelpackung und hält die vereinbarten Maßnahmen zum Klimaschutz für hochproblematisch. Udo Buchholz, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), meint, dass die Ziele des Klimagipfels nur erreicht werden können, wenn jetzt alle Staaten den Umstieg auf erneuerbare Energien vorantreiben.
Bundesregierung: Dialogprozess zum Klimaschutzplan
Die Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit damit beauftragt, einen Klimaschutzplan 2050 zu erstellen. Dieser soll 2016 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzplans findet ein Dialogprozess statt, an dem sich neben Bürgerinnen und Bürger Vertreter/innen aus Bund, Ländern und Gemeinden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligen. Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Entwicklung von strategischen Maßnahmen, die als Empfehlungen in den Klimaschutzplan der Bundesregierung einfließen sollen. Mitte November 2015 haben in Hamburg, Leipzig, Essen, Frankfurt am Main und Nürnberg jeweils 100 Bürgerinnen und Bürger Fragen und Maßnahmen zum Klimaschutz diskutiert. Die dabei von den Teilnehmer/innen formulierten 77 Empfehlungen waren Grundlage für die Ende Dezember 2015 abgeschlossene Online-Beteiligung. Die im bisherigen Prozess erzielten Ergebnisse fließen Anfang 2016 in einen Bürgerreport ein. Zehn per Los ermittelte sog. Bürgerdelegierte werden die Interessen der Bürger/innen auch im weiteren Prozess vertreten. Ausführliche Berichte zu allen bisherigen Veranstaltungen, zu Ergebnissen und diskutierten Handlungsfeldern des Dialogs stehen online zum Abruf bereit.
Publikationen und Veranstaltungen
Publikation: Energiewende und Energiedemokratie
Wesentliche Impulse für die Energiewende – in Deutschland und in anderen Staaten Europas – kommen »von oben«: Auf Bundesebene wurden zentrale Regularien etwa zum Netzausbau sowie bedeutende Anreizprogramme wie die Einspeisevergütung beschlossen und in die Tat umgesetzt. Die Dezentralität der neuen Technologien hat jedoch zur Folge, dass auch die lokalen Initiativen eine hohe Bedeutung für den Gesamtprozess haben. Die Autoren haben in einer Studie 15 lokale Vorreiter analysiert, die Energiewenden vor Ort gestalten und verschiedene Wege der Energiedemokratie beschreiten. Diese jungen Energieprojekte zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie die Energiewende mit einem Gewinn für die Bereiche Partizipation, kollektiver Besitz, lokale Wirtschaft oder Ökologie verbinden.
Kunze, Conrad / Becker, Sören: Wege der Energiedemokratie. Emanzipatorische Energiewenden in Europa. Stuttgart 2015, 154 S., 24,90 Euro, ISBN 978-3-8382-0728-5
Publikation: Praxishandbuch Online-Fundraising
Die Tage der Spendenbüchsen sind gezählt. Immer mehr Vereine, soziale Initiativen, Projekte und Stiftungen möchten nicht mehr (nur) auf der Straße oder via Brief, sondern kostensparend und effektiv im Internet Spenden sammeln und Unterstützer mobilisieren. Anhand vieler Praxisbeispiele werden die Grundlagen für erfolgreiches Online-Fundraising erläutert: von der nutzerfreundlichen Website-Gestaltung über effizientes Social-Media-Management bis hin zur Planung und Evaluation von Fundraising-Kampagnen.
Lampe, Björn / Ziemann, Kathleen / Ullrich, Angela (Hg.): Praxishandbuch Online-Fundraising.Wie man im Internet und mit Social Media erfolgreich Spenden sammelt. Bielefeld 2015, 188 S., 9,99 Euro, ISBN 978-3-8376-3310-8
Veranstaltungshinweise
Zahlreiche Veranstaltungen sind im Veranstaltungskalender des Wegweisers Bürgergesellschaft zu finden. Besonders hinweisen möchten wir dieses Mal auf:
• 23.-24.2.2016: Jugendbeteiligung moderieren
Ein Seminar der Evangelischen Akademie Bad Boll
• 3.3.2016 in Berlin: 20 Jahre UPJ: CSR und soziale Kooperationen: Perspektiven – Strategien – Praxis
Jahrestagung des UPJ-Netzwerks engagierter Unternehmen und Mittlerorganisationen