Rechtsgrundlagen

Welche grundsätzlichen Rechte hat ein Verein? Welche gesetzlichen Pflichten muss er erfüllen?

Vereinsrecht

Die Grundlagen des Vereinsrechts im engeren Sinne definiert das Bürgerliche Gesetzbuch. Der vereinsrechtliche Rahmen des BGB wird ergänzt durch weitere Gesetze und Verordnungen, die insbesondere für den eingetragenen Verein rechtsstaatliche Kontroll-, aber auch Schutzfunktionen erfüllen.

Gemeinnützigkeitsrecht

Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile beeinflussen die praktische Vereinsarbeit, die öffentliche Wirkung des Vereins und vor allem seine finanziellen Grundlagen und Spielräume entscheidend.

Die Satzung als Kern der Verfassung

Zu den Rechten und Pflichten seiner Mitglieder und zu seinem organisatorischen Aufbau kann ein Verein in weiten Teilen eigene rechtliche Grundlagen formulieren. Die Satzung ist dabei das zentrale Rechtsdokument.

Vereins- und Geschäftsordnungen

Vereins- und Geschäftsordnungen können als weitere Bestandteile des Regelungs­rahmens eines Vereins – im Vergleich zur Satzung als »nachrangige Normen« – neben die Satzung treten.

Mitglieder

Ein Verein lebt durch seine Mitglieder; nur durch sie und ihre Aktivität kann er seinen Zweck erfüllen und fortbestehen.

Vereinsorgane

Durch das BGB zwingend vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ohne diese Organe kann der Verein nicht existieren.

Ehrenamtliche Mitarbeit / Arbeitsverhältnisse

In Vereinen finden sich – neben ehrenamtlichem Engagement – die verschiedensten Arbeits- und Beschäftigungsformen.

Haftung im Verein

Haftungsansprüche wegen Schädigungen oder Vertragsverletzungen können durch Dritte wie auch durch Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Vereins selbst entstehen.