Vereinsorgane
Vereine benötigen als juristische Personen Organe, um handlungsfähig zu sein. Durch das BGB zwingend vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ohne diese Organe kann der Verein nicht existieren.
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung repräsentiert alle Mitglieder, welche hier die Leitlinien des Vereins bestimmen.
Wie die Mitgliederversammlung gehört auch der Vorstand zu den zwingend vorgeschriebenen Organen eines Vereins. Ohne einen Vorstand kann der Verein nicht handeln und somit auch nicht existieren.
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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Fragen & Antworten
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