Vereinsorgane
Vereine benötigen als juristische Personen Organe, um handlungsfähig zu sein. Durch das BGB zwingend vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ohne diese Organe kann der Verein nicht existieren.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung repräsentiert alle Mitglieder, welche hier die Leitlinien des Vereins bestimmen.
Vorstand
Wie die Mitgliederversammlung gehört auch der Vorstand zu den zwingend vorgeschriebenen Organen eines Vereins. Ohne einen Vorstand kann der Verein nicht handeln und somit auch nicht existieren.