Grundvoraussetzungen politischer Mediation
Konsensorientierte Konfliktlösung im politischen Bereich ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich oder erfolgversprechend: (2)
- Es müssen klar identifizierbare Konfliktparteien vorhanden sein.
- Diese müssen die Fähigkeit haben, Veränderungen zu bewirken und andere einzubinden.
- Alle Seiten müssen wirklich gewillt sein, über den Konflikt zu verhandeln und zu einer Übereinkunft zu kommen – zumindest bzgl. einiger der Streitpunkte.
- Das Verhandeln durch Vertreter/innen der Konfliktparteien muss akzeptiert und ihre Mitarbeit möglichst kontinuierlich gewährleistet sein.
- Die Vertreter/innen müssen fähig sein, innerhalb des Rahmens zu verhandeln, der von ihrer Gruppe gesetzt wurde.
- Die Rückkopplung zur vertretenen Gruppe muss gewährleistet sein.
- Ein gewisses Maß an Vertrauen in den Verhandlungsprozess und in die Verhandlungsfähigkeit der Teilnehmer/innen muss vorhanden sein.
Da Verhandlungen und Mediation nur möglich oder sinnvoll sind, wenn diese Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, können sie die anderen Verfahren nicht vollständig ersetzen, sondern nur ergänzen. Es liegt allerdings im Interesse aller Beteiligten und des Gemeinwesens, durch solch konsensorientierte Verfahren einen maximalen gegenseitigen Nutzen zu erzielen. Gerade dann, wenn die Konfliktparteien weiterhin längerfristig miteinander zu tun haben und in einer Gemeinschaft leben, ist eine solche Konfliktlösung ratsam, da sie die gegenseitigen Beziehungen nicht verschlechtert oder sogar verbessert.
Kriterien für gelingende politische Mediation
Die klassischen Prinzipien einer Mediation, angereichert durch die Grundvoraussetzungen und die besonderen Anforderungen einer politischen Mediation, lassen sich in folgenden Kriterienkatalog für eine gelingende Konfliktbearbeitung im öffentlichen Raum ausdifferenzieren:
Beteiligung aller relevanten Konfliktparteien
Bei (eskalierten) politischen Konflikten sind die Akteure meist bekannt: Sie zeigen sich bei öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, in den Medien, vor Gericht, bei Protestaktionen. Es geht hier nicht – wie bei der frühen Bürgerbeteiligung – um einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt, sondern um diejenigen, die ein Projekt oder seine Verhinderung für so wichtig halten, dass sie mit einem erheblichen Maß an Engagement dafür oder dagegen kämpfen. Zur Deeskalation des Konfliktes müssen in erster Linie diese verfeindeten Akteure an einen Tisch kommen. Wenn diese nicht das Spektrum der Betroffenen insgesamt abdecken, sollten in der Phase, in der es um konstruktive Lösungen geht, auch die Interessen der restlichen Bevölkerung – bis hin zu den Interessen zukünftiger Generationen – einbezogen werden. Möglichweise ist ein unterschiedliches Setting für die Phase der Konfliktklärung und für die Phase der kreativen Lösungsfindung erforderlich.
Während die Akteure auf Seiten der Verwaltung und der Vorhabensträger leicht zu bestimmen sind, wirft die Einbeziehung der Akteure seitens der Politik und der Widerstandsgruppen einige Fragen auf:
Sollen Vertreter/innen der Parteien und Parlamente an den Verhandlungen direkt beteiligt werden oder nicht?
Dafür spricht, dass auf diese Weise die Umsetzung der Ergebnisse in den dafür legitimierten Gremien und Parlamenten eher gewährleistet ist, als wenn die Politiker/innen erst nach Aushandlung der Ergebnisse einbezogen werden. Darüber hinaus kann eine Aufarbeitung eines Konflikts nur gelingen, wenn die Verantwortlichen sich dieser Auseinandersetzung stellen. Die Anwesenheit einer Bürgermeister/in, Minister/in, Ministerpräsident/in oder anderer Amtsinhaber/innen kann dafür erforderlich sein.
Dagegen spricht, dass ein Mediationsverfahren keine gesetzgebende Kraft hat und deshalb die Politiker/innen ohnehin noch einen wichtigen Part im Konfliktlösungsprozess spielen werden. Im Interesse eines Machtausgleichs und einer ergebnisoffenen Diskussion kann es deshalb hilfreich sein, wenn die Politprofis vorerst »draußen bleiben«.
Der Widerstand gegen ein Großprojekt kann von ziemlich vielen, unterschiedlichen Gruppen und Organisationen getragen werden.
Ist es erforderlich, dass alle Sitz und Stimme im Mediationsverfahren haben und zufrieden gestellt werden müssen? Und scheitert das Vorhaben von vornherein, wenn sich bestimmte Gruppen dem Dialogprozess verweigern?
Zunächst gilt, dass alle relevanten Konfliktparteien beteiligt werden sollten. Wer diese Konfliktparteien sind oder welche Gruppierung ein gewisses Spektrum vertritt, muss im Rahmen der Vorphase (3) vorrangig von den zivilgesellschaftlichen Akteuren ausgehandelt werden.
Es gibt jedoch auch die Befürchtung, dass die Einbeziehung aller Betroffenen eine Überforderung des Verfahrens und der Mediator/innen sein könne. Eine Minderheit könne eine ungeheure und unangemessene Macht als Sperrminorität bekommen. Zum anderen werde es möglicherweise immer Gruppen und Menschen geben, die kein Stück von ihrer Position weichen möchten und werden. Das könne auch bei grundsätzlichen Mediations-Befürworter/innen der Fall sein z.B. in der Frage der Atomkraft oder der Gentechnik.
Deshalb könnten nur Annäherungsziele definiert werden:
- So viele Gruppen wie möglich aktiv beteiligen.
- Festlegen, wo die Schmerzgrenze liegt, wenn sich zu wenige beteiligen.
- Denen, die sich nicht beteiligen, immer wieder Gesprächsangebote machen, ohne sich von ihnen behindern zu lassen.