Rita Boegershausen (Initiatorin der BIGE) beantwortet die Fragen der Redaktion.
Welche Entstehungsgeschichte steckt hinter der Bundesinitiative Großeltern?
Der Auslöser für meinen Mann und mich aktiv zu werden war, wie so oft, eigene Betroffenheit. Die Beziehung unseres Sohnes ging in die Brüche und es drohte die Situation, dass uns der Kontakt mit unseren eigenen Enkeln verboten wird. Wir waren verzweifelt.
Im Dezember 1997 hörten wir übers Radio von einer Demonstration in Düsseldorf, organisiert von einer Vätervereinigung. Wir gingen kurzerhand hin und stellten fest, dass es noch andere Großeltern gab, die in derselben Situation waren wie wir. Schnell war klar: So kann es nicht weitergehen, wir müssen etwas tun.
Über die Presse gingen wir an die Öffentlichkeit. Nachdem die dpa einen Bericht über unsere Arbeit veröffentlicht hatte, stand das Telefon nicht mehr still. Immer wieder organisierten wir kleinere Treffen, zu denen 70 bis 80 Interessierte kamen. Weitere Medien berichteten, immer mehr Menschen aus der gesamten Bundesrepublik wandten sich an uns.
Welche Hindernisse gab es (z. B. bei der Gründung oder im weiteren Vereinsalltag)?
Bei Ämtern und Behörden liefen wir am Anfang gegen Wände. Bis auf einige wenige Ausnahmen, zum Beispiel Richter und Jugendamtsleiter, bekamen wir immer wieder zu hören, es handele sich bei uns um einen »Einzelfall«. Auch heute noch reagieren Nichtbetroffene oft ungläubig. »Wir leben doch in einem Rechtsstaat«, sagen sie und können sich nicht vorstellen, wie hartnäckig die juristischen und gesellschaftlichen Widerstände sind, gegen die wir ankämpfen.
Und natürlich gibt es auch intern gewisse Schwierigkeiten. Manchmal können Leiter von Regional- oder Lokalgruppen ihre Arbeit krankheitsbedingt nicht weiterführen und es findet sich kein Nachfolger oder die räumlichen Abstände sind – gerade auf dem Land – zu groß, als dass man sich regelmäßig treffen könnte.
Unser Hauptproblem war aber ab einem bestimmten Zeitpunkt, dass wir uns als Verein organisieren wollten und nicht so recht wussten, wie. Die Frage wurde aber dringend – nicht zuletzt weil immer wieder Menschen unsere Arbeit auch finanziell unterstützen wollten. Da musste eine offizielle Vereinskasse her.
Wie sind Sie auf den Wegweiser Bürgergesellschaft und die Stiftung MITARBEIT gestoßen? Welche Fragen hatten Sie konkret?
Der nächste Schritt war also die Vereinsgründung. Aber in welcher Form? Wir wollten unsere Gemeinnützigkeit anerkannt wissen und gleichzeitig den Aufwand vermeiden, den die Gründung eines eingetragenen Vereins mit sich gebracht hätte.
Mit der Frage, wie dieser Spagat möglich sei, haben wir uns Anfang März 2009 zunächst an die Initiative »Für ein kindergerechtes Deutschland« gewandt. Die Mitarbeiterin dort stieß bei ihren Recherchen auf die Praxishilfen des Wegweisers Bürgergesellschaft und leitete unsere Anfrage über das Kontaktformular weiter.
Wie sah der Beratungsprozess aus?
Dr. Christoph Hüttig nahm Kontakt zu uns auf und ließ sich am Telefon ausführlich unsere Situation und unsere Fragen schildern. Wir besprachen die denkbaren Alternativen, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Vereinsformen. Im Verlauf des Gesprächs kristallisierte sich heraus, dass für unsere Bedürfnisse das Modell eines nicht-rechtsfähigen Vereins mit Satzung und entsprechender Verfassung das Beste sein würde.
Herr Hüttig sendete uns per E-Mail die Mustervorlage einer Satzung mit Kommentaren zur Ausgestaltung. Wir formulierten daraus unseren eigenen Entwurf und schickten ihn zur Überprüfung an Herrn Hüttig zurück. Ihm fielen noch ein paar formale Kleinigkeiten auf, die er korrigierte und anschließend schickte er uns die fertige Satzung.