Was sind die vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen an eine Gründung?

Mitglieder

7 Gründungsmitglieder, natürliche Personen mit voller Geschäftsfähigkeit (volljährig)
(auch juristische Personen, d.h. andere Körperschaften)

Vereinsrecht
§ 56 BGB
Satzung
(Verfassung des Vereins)
(Vgl.) Kommentierte Mustersatzung Vereinsrechtliche Anforderungen
Mindestanforderungen -Name des Vereins
-Sitz des Vereins
-Zweck des Vereins
-Bestimmung der Absicht zur Eintragung in das Vereinsregister
§ 57 BGB
Sollanforderungen Weitere Bestimmungen über
-Eintritt und Austritt der Mitglieder
-Beitragspflichten der Mitglieder
-Die Bildung eines Vorstands und seiner Vertretungsbefugnis
-Voraussetzungen (Form, Frist) der Einberufung von Mitgliederversammlungen
-Bekundung (Unterzeichnung) der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

§ 58 BGB
§§ 38, 39 BGB

 

§ 26 BGB

 

§§ 36, 37 BGB

Steuerliche Mindestanforderungen




















Vgl. Steuer-Mustersatzung nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

-Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
-gemeinnützige Zwecke in der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
-Zuordnung zu dem Katalog (25) anerkannter Zwecke (auch Mehrfachnennungen möglich)
-Mittel und Wege der Verwirklichung der Satzungszwecke
-Selbstlosigkeit (nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke)
-Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke (keine Zuwendungen an Mitglieder)
-Keine Begünstigung von Personen für satzungsfremde Zwecke oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
-Zeitnahe Verwendung der Mittel für satzungsmäßige Zwecke
-Gemeinnützige Vermögensbindung (Bestimmung des Vermögensanfalls bei Auflösung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks entweder an eine gemeinnützige Organisation zur Nutzung für ihre gemeinnützigen Zwecke oder für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck)

Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen

 

 

§§ 56, 57 AO

§ 52, Abs. 1 AO

 

 

 

§ 52, Abs. 2 AO

 

 

§ 60 AO

§ 55 AO