Der Wille als Weg zum Ziel?

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Einleitung

Die Zielstellung Sozialer Arbeit, auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung, liegt in der Ermöglichung eines selbstbestimmten gelingenden Alltags der Adressat(inn)en (CONEN 2006:14ff.). Ausgehend von ihrem je eigenen Anliegen werden die Menschen unterstützt, sich eine Selbstbestimmung zur Bewältigung ihres Lebensalltags (wieder) zu erarbeiten (OELERICH u.a. 2005). Der Adressat wird hierbei in seiner Subjektstellung gesehen. Er ist nicht ein Objekt sozialarbeiterischer Behandlung sondern Subjekt in einer demokratischen Bürgergesellschaft, in welcher er mit seinem Anliegen eine personenbezogene Dienstleistung im Bereich der Jugendhilfe in Anspruch nimmt (THIERSCH 2003). Das eigene Interesse bzw. der »Wille« (HINTE/TREEß 2007:46) der Betroffenen selbst wird hierbei zum zentralen Faktor.

Der folgende Aufsatz will das potenzielle Spannungsfeld zwischen individuellem Interesse, gesellschaftlichen Normen und professionellem Handeln Sozialer Arbeit nachzeichnen. Im Wissen, dass dieser Diskurs sowohl als ein alter Hut, besser gesagt als eine traditionelle Linie der Sozialen Arbeit gesehen werden kann, aber auch unabdingbar für eine reflexive Professionalität stets zu führen ist und nicht abgeschlossen sein wird.

Menschen, Fälle und Fallen

Mensch und Gesellschaft sind zwei miteinander in ihrer Bedeutung und Wechselwirkung verknüpfte Begriffe. Im Begriff der Gesellschaft wird der Mensch als solcher antizipiert und im Begriff des Menschen erscheint dessen Zusammenleben mit anderen als Grundlage der Existenz  (BOER u.a. 1970:5). Durch das Leben in der Gesellschaft wird der Mensch sozialisiert. Zugleich ist der Mensch durch seine Freiheit, d.h. das Vorhandensein von Wahlmöglichkeiten, mehr als das reine Produkt einer Gesellschaft (BOER u.a. 1970:5). Diese Formen der Wahlmöglichkeiten sind in den vergangenen Jahren aus soziologischer Beschreibung als »Individualisierung« sowie »Pluralisierung« der Lebenslagen mehrfach beschrieben worden (BECK 1986;  BECK/ BECK-GERNSHEIM 1994; BMJFFG 1990).

Nach diesem Verständnis ist der einzelne Mensch geprägt und beeinflusst von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Ermöglichungen und Teilhabezugängen. Zugleich hat der einzelne Mensch innerhalb einer Gesellschaft eine eigene (Mit)Verantwortung sowie vorhandene Entscheidungsmöglichkeit im Verlaufe der Gestaltung seiner Biografie. Bezogen auf die professionelle Verortung Sozialer Arbeit in einer solchen Ausgangslage stellt C.W. Müller die Frage: »Kann Erziehung die Welt, aber insbesondere die Klient/innen sozialpädagogischer Arbeit verändern?« (C.W.MÜLLER 2000:84).

Traditionell bedingt hat die sogenannte Beziehungsarbeit in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit einen hohen und besonderen Stellenwert. Der in der Sozialarbeit tätige Profi versteht sich zumeist als Helfender, der mit seinem eigenen Einsatz andere Menschen aus einer Problemlage herausführt. Es geht um Kontaktaufnahme, Beziehungsaufbau, Verstehen, Einfühlungsvermögen und Unterstützung zu Veränderungs- möglichkeiten und realisierbaren Handlungsoptionen. Auch bei kollegialer Teamreflexion besteht in der direkten Hilfeerbringung die persönliche Beziehung zwischen (Einzelfall-)Helfer und Klient als zentrale Kategorie. In diese Bisubjektivität (B. MÜLLER 1990:57) eine prozesssteuernde und kontrollierende Instanz transparent wirken zu lassen, scheint auf der Mikroebene z.T. mit erheblichen Bedenken versehen zu sein. Nach B. Müller (ebd.:58) bleibt auch aktuell die zentrale sozialpädagogische Frage, »wie aber aus Abhängigkeit von Hilfe Unabhängigkeit werden kann« (ebd.:58).

Oder wie Reinhart WOLFF  sein zentrales Hilfeparadox der modernen Gesellschaft beschreibt: »Hilfe stärkt nicht in jeder Hinsicht, sondern sie macht auch abhängig  und schafft schiefe Ebenen. Insofern schwächen die vielfältig entwickelten Hilfesysteme in der modernen Gesellschaft möglicherweise die Kräfte, die sie stützen wollen« (WOLFF 1990:22).

Wir müssen also im Kontext der (Einzel-)Fallarbeit einen berufsethischen Diskurs führen, was wir unter einer »guten« Hilfe verstehen und woran dies in der Interaktion deutlich wird, um darauf aufbauend zu klären, welche Beziehungskonstellation zwischen Klientin und Sozialarbeiterin hierbei hilfreich wird.

Zudem stellt sich die Frage was im Kontext der (Einzel-)Fallarbeit eigentlich der Fall ist.  Eine unterstützende Definition des Falls liefert u.a. WENDT (2001). Nicht der betroffene Mensch ist der Fall, sondern die problematische Lebenssituation, in welcher er steht und die es, im Ganzen wie auch im Detail, zu bewältigen gilt (WENDT 2001:32ff). Die problematische Lebenssituation ist der Fall und somit Gegenstand des Bewältigungsverhaltens und der Selbsthilfeansätze des betroffenen Menschen, aber auch des Bewältigungsverhaltens der im Umfeld beteiligten Angehörigen wie auch der sozialarbeiterisch-professionellen Akteure. Sofern die Person selbst als Fall gesehen wird, ist dies eine Missachtung der Selbstsorge dieser Person und ihrer mündigen Mitwirkung, wie auch ein Verstoß gegen die persönliche Autonomie.

So kann ein Betroffener seinen Fall selbst vortragen und hierzu eine Meinung haben, was zu seinem Fall gehört und was zu einer Veränderung hilfreich wäre. Diese subjektive Fallauffassung wird bspw. im Verlauf eines Case Management-Prozesses mit den subjektiven Fallauffassungen anderer beteiligter Akteure sowie Fachkräfte abgeglichen( LÖCHERBACH u.a. 2005; KLEVE u.a. 2006).

Durch diesen gemeinsamen Reflexions- und Verständigungsprozess, was der Fall ist,  beginnt eine transparente und aktivierende Zusammenarbeit. Im Case Management wird der Weg der Bewältigung, der Prozess der Lösungsgenerierung gemanagt.

Case Management versteht Hilfe unter Maßgabe eines emanzipatorischen Prinzips, das den Willen und die Lebensweltbezüge der Betroffenen im Fokus hat und die Betroffenen selbst als Experten dieser Lebenswelt, ihrer Interpretation und auch der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten versteht.

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Exkurs zum Fallverstehen und der Definitionsmacht, was »das Problem« ist

Das methodische Vorgehen in der direkten Fallarbeit hat folglich im Kontext eines Case oder Fall-Management zum Ziel, das sozialarbeiterische Handeln direkt an den Interessen, Bedürfnissen bzw. dem Willen der Familien bzw. Klient/innen auszurichten. Damit werden die selbsthelfenden Kräfte sowie die Eigeninitiative der Klient/innen im Sinne einer nachhaltig stabilisierenden Hilfe zur Selbsthilfe  gefördert. Neben den persönlichen Ressourcen werden die Potenziale des jeweils individuellen sozialen Beziehungsnetzwerkes sowie die sozialräumlich vorhandenen und explorierten Eigenkräfte nutzbar gemacht (RICHTER 2002; HINTE 2001:129).

Im Konkreten folgt auf der methodischen Ebene nach diesem Ansatz, dass die Sozialarbeiterin nicht die Expertin für das Ziel und den Weg dorthin ist. Dementsprechend definiert sie keine Probleme, diagnostiziert nicht und entwickelt keine entsprechende Lösungen bzw. Lösungswege  (De SHAZER u.a. 1999:186). Stattdessen unterstützt sie die Klient(inn)en in der unmittelbaren Kommunikation dabei, dass diese ihre eigenen Ziele entwickeln und beschreiben, sowie realisierbare, eigeninitiierbare Handlungsschritte daraus ableiten und verfolgen. Dies verändert mitunter das Bild einer engen, vertraulichen Beziehungsarbeit. Das Generieren sogenannter »wohlformulierter Ziele« (De JONG/ BERG 2003:42ff), die realisierbar sind sowohl aufgrund der selbstinitiierbaren Ressourcen, des lebensweltlichen Kontextes und der nachvollziehbar und überschaubaren Handlungsschritte, bedeutet zumeist sehr harte Arbeit für alle Beteiligten.

Die Beharrlichkeit der Beraterin, sich Ziele in einem so verstandenen Sinne konkretisieren zu lassen, kann alle Beteiligten strapazieren. Die Klientin braucht in dieser Interaktion deutlich das Vertrauen, dass die Beraterin es ernst meint mit der Definitionsmacht für das Problem, das Ziel und den Lösungsweg in den Händen der Klientin. Es braucht also eine sehr vertrauensvolle Atmosphäre, jedoch nicht, um aufgrund der persönlichen Beziehung irgendwann die Klientin zu etwas zu überreden, was sie eigentlich nicht will, oder wie Norbert Struck es mal provokant formuliert hat: »ein niedrigschwelliges Umzingeln ohne wirkliches Ziel« . Das Vertrauen entsteht, wenn der Klientin klar wird, dass die Beraterin sie dabei unterstützt, ihren eigenen, gehbaren Lösungsweg zu entwickeln und sie dabei respektvoll achtend ernst nimmt und eine ehrliche Wertschätzung für die Werte der Klientin aufbringt.

Noch deutlicher fokussiert WEBER (2005) das Verhältnis der Interaktion zwischen Helfendem und demjenigen, dem geholfen wird, mit seinem Ansatz eines »mäeutische« Vorgehens (WEBER 2005:75ff), das stark angelehnt ist an das Konzept des freiheitlichen Helfens nach Hanna Arendt (ARENDT 2001). Das helfende Handeln orientiert sich demzufolge nicht am methodisch-technischen Können der Professionellen als einem folgenden Unterordnungsprozess. »Das mäeutische Selbstverständnis dagegen stellt die freiheitlich-selbstbestimmten Impulse der Betroffenen ins Zentrum und gruppiert alle anderen, auch die eigenen Handlungsimpulse der Professionellen darum herum« (WEBER 2005:88).

So werden für jeden Einzelfall neu zu entwickelnde Unterstützungsrahmen, die berüchtigten »Maßanzüge« (KGST 1998:55) gemeinsam erarbeitet statt anhand diagnostizierter Analysen bestehende Angebotstrukturen vorzuhalten (siehe auch MÖBIUS/KLAWE 2002).

Ein historischer Abstecher zum Fallverstehen

In den Anfängen des 19. Jahrhunderts wurde insbesondere durch das Werk des Barons de Gerando die Arbeit der Armenpflege systematisiert. Er beschreibt sie als einen unmittelbaren, persönlichen Besuch des Armenpflegers zur Ermittlung und Systematisierung der konkreten Notlage und als Erarbeitung von daraus ableitbaren Abhilfemaßnahmen. Damit geht neben der ökonomischen, auch die sittliche Verbesserung der Armen selbst einher: »Möge der Armenbesucher also nicht nur ein Vertheiler von Almosen sein! Möge er für den Armen ein Führer, ein wahrhafter Freund sein.« ( zit. nach SACHßE 2000:29)

Durch diesen quasi ersten Professionalisierungsschub wurde allmählich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts durch die Systematisierung individueller Notlagen aus dem jeweiligen Besuch ein Fall (SACHßE 2000:30). Jeanette Schwerin gilt als eine der zentralen Entwicklerinnen Sozialer Arbeit in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts. Durch ihre Entwicklung eines Leitfadens zur Erkundigung wurde der Versuch unternommen, die subjektiven Eindrücke der Armenbesucher zu systematisieren und in, aus den Individuallagen ableitbaren, Verallgemeinerungen zu verdichten. Ziel war hierbei, ein methodisches Vorgehen im Einzelfall - auch für den entstehenden Ausbildungsbereich der Fürsorgerinnen – und grundsätzliche Arbeitsansätze herauszuarbeiten (SACHßE 2000:30).

Zentraler Auslöser für diese jeweils individuellen Lebens- und Notlagen war jedoch auch ein gesamtgesellschaftlicher Wandel: die Industrialisierungsprozesse. Zum Wechsel ins 20. Jahrhundert wurde in den USA  die Professionalisierung der Arbeit mit Fällen (»social case work«) insbesondere durch Mary E. Richmond vorangetrieben. Nach ihrer Auffassung ließ sich Armut nur aus der Wechselwirkung gesellschaftlicher Bedingungen und individuellen Versagens erklären (Richmond 1917 nach SACHßE 2000:33).

Seite 3: Fallverstehen (2)

RICHMONDS Verständnis des social case work war jedoch ein deutlich soziologisches, da ihr Konzept einen Schwerpunkt auf die Diagnose und weniger auf das methodische Intervenieren legt. Bedingt durch die Verknüpfung der US-amerikanischen Ideale der Demokratie und Selbstbestimmung im frühen 20. Jahrhundert, ist bei der Betonung der Diagnose hervorzuheben, dass Richmond den Prozess der Problemdefinition wie auch der Abhilfemaßnahmen nicht autoritär vorgegeben wissen wollte, sondern als einen gemeinsamen Aushandlungsprozess zwischen Sozialarbeiterin und Klientin innerhalb des Diagnoseverfahrens (SACHßE 2000:34). Dahinter steht das Verständnis, dass die Persönlichkeit als eine Einheit aus Individualität und sozialer Umgebung definiert wird und dass die helfende Intervention einen demokratischen im Sinne eines partizipativ- emanzipatorisch verstandenen Prozesses der Coproduktion von Sozialarbeiterin und Klientin darstellt (SACHßE 2000:33).

In der Entwicklung der Sozialarbeit in Deutschland stand hingegen eher ein normativer Blick, im Sinne einer sozial-sittlichen Persönlichkeitsentwicklung mit dem Ideal der bürgerlichen Frau im Kontext der bürgerlichen Frauenbewegung zum Ende des 19. Jahrhunderts. Die bürgerliche und relativ gemäßigte Frauenbewegung hatte zum Ziel, die Aufwertung und Ausbreitung der »weiblichen Wesensart« im Sinne einer gesellschaftlichen Gleichbewertung voranzubringen. Alice SALOMON forderte daher für die entstehende sozialarbeiterische Ausbildung in Deutschland, dass es gilt »Schülerinnen für eine Arbeit vorzubereiten, die nicht nur die Leistung, sondern auch die Gesinnung schätzt, für die der Zustand der Seele nichts Gleichgültiges oder Nebensächliches ist. Sie darf deshalb nicht nur die Methoden der Pädagogik, die Technik sozialer Arbeit lehren; sie soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern Gesinnungen, soziale Gesinnungen festigen und stärken« (SALOMON 1908:107).

Dies impliziert zwangsläufig, dass die Definition einer sozialen Gesinnung durch die bürgerlich geprägte Perspektive vollzogen wird. Also nicht in einem partizipativen Aushandlungsprozess mit den Klienten, sondern normativ an der Persönlichkeit der Helferin ausgerichtet.

Die Frauen des gehobenen, städtischen Bildungsbürgertums prägten im wilhelminischen Kaiserreich maßgeblich die Ausgestaltung dieser sittlichen Gesinnung. Durch den Untergang des Kaiserreichs und die gesellschaftlichen Turbulenzen der Weimarer Republik geriet dieses Konzept deutscher Sozialarbeit in eine deutliche Krise. In diesem Kontext publizierte Alice SALOMON ihr Buch »Soziale Diagnose« (SALOMON 1926) und ermöglichte hierdurch in Deutschland eine intensive fachliche Auseinandersetzung mit den methodischen Ansätzen des case work der USA. Nach SACHßE fand die Rezeption jedoch in der Breite der Praxis der deutschen Sozialarbeit keine Durchsetzung (SACHßE 2000:38).

Mit SACHßE bleibt durch einen historischen Blick auf die Entwicklung der Profession Sozialer Arbeit in Deutschland festzuhalten, dass »der normative Überhang, den die deutsche Sozialarbeit ihren Wurzeln in der bürgerlichen Frauenbewegung und der bürgerlichen Sozialreform des späten Kaiserreichs verdankt, bis heute wirksam ist« (SACHßE 2000:40).

Der Anspruch der Professionalisierung der Interaktion zwischen Helferin und Klientin und die damit einhergehende Systematisierung des methodischen Vorgehens im Verstehen und Handeln (C.W. MÜLLER 2000:85) führten also historisch zu einer größtenteils normierenden, disziplinierenden, stigmatisierenden ja bisweilen auch pathologisierenden Funktion der Sozialen Arbeit innerhalb der Gesellschaft (THIERSCH 2000:13).

Seite 4: Gegenwart

Nun zurück zur Gegenwart:

In der »Fallarbeit« ist es von zentraler Bedeutung, das Zusammenwirken und Zusammenarbeiten als ein Coproduzieren zwischen Sozialarbeiterin und Klientin zu verstehen: ein Zusammentreffen unterschiedlicher Erwartungen, Vorstellungen, Wünsche und Ziele sowie Wahrnehmungskonstruktionen der sozialen Welt. Fallverstehen kann so für die Sozialarbeiterin zu einem Verstehen der Wahrnehmungskonstruktionen der Klientin werden, ganz im Sinne der »diagnosis« nach RICHMOND, d.h. die sozialarbeiterische Expertin will verstehen, was das Problem aus Sicht der Klientin darstellt. Im Lösungsfokussierten Beratungsansatz wird dies auch als die Fertigkeit des Nichtwissens beschrieben (De JONG/ BERG 2003:46ff.).

Nach SCHÜTZE muss bei einer Fallanalyse allen für die Problemsicht haltungsrelevanten Erlebensapekten der subjektiven Klientenperspektive gefolgt werden (SCHÜTZE 2000:209). So muss bei der interpretativen Fallanalyse stets von den intendierten Aussagegehalten der Klientenperspektive ausgegangen werden, da der Klient ein „Experte seiner selbst und seiner Lebenssituation“ (SCHÜTZE 2000:210) ist. Dies bedeutet, dass nicht die interpretativ entstandenen Hypothesen der Sozialarbeiterin die weitere Analyserichtung vorgibt, sondern dass die Sozialarbeiterin im Sinne einer ethnografischen Forscherin die Klientin dabei unterstützt, das ihr möglicherweise selbst noch Verborgene zu ent-decken bzw. neue Perspektiven zu erarbeiten.

Zentrale Frage bleibt, wie die daraus folgende Abhilfemaßnahme bzw. der Veränderungsprozess definiert und gestaltet wird. Muss es eine normierende Einwirkung der professionellen Welt auf die Welt der Klientin geben oder ist es nicht vielmehr die Aufgabe der professionellen Unterstützung, die Klientin bei der Entwicklung eigener Lösungsideen und entsprechender Handlungsschritte in einem realitäts- und lebensweltbezogenen Kontext zu begleiten, statt diese vorzugeben?

Das Konzept der Hilfe stellt ein Fundament dar, welches erst tragfähig wird, wenn dieses Leitbild als Haltung durch entsprechend methodisches Können untermauert wird (JORDAN 2004). JORDAN stellt in diesem Zusammenhang die These auf, dass anerkannte Regeln beruflichen Könnens in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit fehlen bzw. zu wenig Beachtung finden, was zu Unbestimmtheiten und Beliebigkeiten im Berufsalltag führt und von Außenstehenden z.T. auch so wahrgenommen wird (JORDAN 2004:86).

Die Beratungsarbeit an den Interessen und am Willen der Betroffenen zu orientieren als methodisches Prinzip in der Sozialraumorientierung hat HINTE mittlerweile ausführlichst beschrieben (ganz aktuell und zusammenfassend dazu HINTE/TREEß 2007:46ff). Noch deutlicher ausgearbeitet als Grundlage für methodische und haltungsbezogene Kompetenzen und als anerkannte Regeln können die Ausführungen der Lösungsfokussierten Schule nach BERG und DE SHAZER (vgl. Literaturliste) gesehen werden. Diese basieren größtenteils auf den konstruktivistischen Ansätzen von Watzlawick, Weakland und Fisch. Mittlerweile bestehen bzgl. der Wirksamkeit dieses Ansatzes einige Studien und  wissenschaftliche Evaluationen (MCKEEL 1996; LINDFORS u.a. 1997; GINGERICH u.a. 2000; LINßEN 2001).

Dieses methodische Handeln gepaart mit den berufsethischen Werten des Respekts der Menschenwürde und einer nicht-urteilenden Haltung im Berufsfeld der Sozialarbeit bietet eine hervorragende Grundlage, damit die Familien sich (wieder) eine Selbstbestimmung zur Bewältigung ihres Lebensalltags erarbeiten können, gerade auch in der Zusammenarbeit mit Menschen unterschiedlichster Herkunft bzw.  Biografieverläufen. Denn: »Wo kein Wille ist, ist auch kein Ziel. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – zum Ziel!« (SCHWABE 2005:57)