Was ist ein eingetragener Verein?
Im Regelfall der Gründung eines Vereins geht es um den eingetragenen Verein (e.V.).
Nach Artikel 9 des Grundgesetzes und den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt es sich dabei um einen

»Auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, unabhängig vom Wechsel der Mitglieder zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung«.
Im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen verfolgen Vereine überwiegend ideelle Ziele und Zwecke (keine primär wirtschaftlichen). Ein Verein sollte in das Vereinsregister eingetragen werden, damit er als juristische Körperschaft volle Rechtsfähigkeit erlangt. Damit kann auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbunden werden, d.h. die weitgehende Steuerbefreiung für die notwendigen wirtschaftlichen Aktivitäten zur Umsetzung des Vereinszwecks.

Praxisbeispiel: Show Racism The Red Card - Deutschland e.V.
Der Grundgedanke des Projekts ist es, die Vorbildfunktion von Profisportlern/innen in die politische Bildung zu integrieren und für die unterschiedlichen Formen von Diskrimierung und Rassismus zu sensibilisieren. Da viele Akteure im Profisport bereits selbst Erfahrungen mit Diskriminierung sammeln mussten, können sie auch viele Kinder und Jugendliche authentisch erreichen, die sonst politisch eher uninteressiert sind.
Das Projekt wurde während des Gründungsprozesses praxisnah beraten.
Praxisbeispiel: Internationale Gärten e.V.
Das Projekt hat den Gedanken der gesellschaftlichen Eingliederung von Flüchtlings- und Migrantenfamilien in konkrete Arbeit umgesetzt. Die Internationalen Gärten in Göttingen sind Orte, an denen sich mehr als 300 Menschen aus 16 Nationen begegnen, um diese Gärten gemeinschaftlich zu gestalten.
Die Stiftung und das Projekt erhielten eine umfassende Gemeinnützigkeits-und Gründungsberatung.
Praxisbeispiel: Bundesinitiative Großeltern
Die überregionale Initiative setzt sich dafür ein, dass Großeltern das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu den Enkelkindern auch im Falle eines Sorgerechtskonflikts der Eltern erhalten bleibt. Derzeit sind Großeltern und deren Enkel einzig auf das Wohlwollen des Sorgeberechtigten angewiesen.
Die Initiative wurde bei der Satzung eines nicht eingetragenen Vereins zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit beraten.
Praxisbeispiel: Kenia Aids Waisen Hilfe e.V. - Unterstützung in Afrika
Der gemeinnützige Verein setzt sich für die Schulbildung von Kindern in Kenia ein. Derzeit werden 75 Patenkinder sowie einige Selbsthilfe-Projekte vor Ort unterstützt. Neben Brunnenprojekten, AIDS-Beratungen und anderen Hiilfsaktionen, gilt das Hauptaugenmerk der Akteure vor Ort der klassischen Bildung junger Menschen in Kenia.
Der Vorstand hat eine Krisenberatung erhalten.
Praxisbeispiel: Bürger am Zug - Bürgerverein Bahnhofsviertel Hof e.V
Als Konsequenz aus anhaltenden Kürzungen und Streichungen öffentlicher Mittel für soziale Projekte im Hofer Bahnhofsviertel, hat sich der Verein »Bürger am Zug« gegründet. Im Mittelpunkt steht dabei die satzungsmäßig verankerte Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes, der Erhalt der gründerzeitlichen Bausubstanz, Integrationsförderung und interkultureller Austausch.
Der Verein wurde beim gesamten Gründungsprozess beraten. Dazu zählten vom Satzungsentwurf bis zum Antragsverfahren beim Registriergericht.