Wir sind ein eingetragener Verein, der als XXX e.V. eingetragen ist. Können wir, um den Namen klarer zu gestalten, das e.V. einfach verschieben und uns zum Beispiel

XXX - Spaß- und Faschingsclub e.V. nennen ?

So…

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Muss eine Gesellschaft, die den Status eines eingetragenen Vereins hat, in der Satzung stets als "Verein" bezeichnet werden oder darf die Gesellschaft in der Satzung auch als "Gesellschaft" (... im Folgenden Gesellschaft…

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Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und widmet sich u.a. der Verbindung von Wissenschaft und Kunst, und will dies laut Satzung auch in internationaler Vernetzung fördern. Um dieses Anliegen auch im Titel bzw.…

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