Grundsätzlich ist es einem gemeinnützigen Verein durchaus möglich, die Kosten für Fortbildungen für Mitarbeiter des Vereins teilweise oder ganz zu übernehmen. Im Bildungs- oder auch im Gesundheitsbereich beispielsweise gibt es in dieser Hinsicht gar gesetzliche Verpflichtungen zu regelmäßiger Fortbildung.
Im Regelfall stehen die Fortbildungen thematisch dann auch in unmittelbarem Zusammenhang der Tätigkeit.
Denkbar sind auch Fortbildungen darüber hinaus. Gemeinnützigkeitsrechtlich (steuerrechtlich) müssen sie aber an die (anerkannt gemeinnützigen) Zwecke des Vereins und ihre Förderung gebunden sein (und nicht an darüber hinaus gehende Interessen der einzelnen Mitarbeitenden). Dies bestimmt § 55 "Selbstlosigkeit" der sogenannten Abgabenordnung (AO) und seine Einhaltung wird konkret über die Mittelverwendung des Vereins von dem zuständigen Finanzamt geprüft.