Die in der Regel anfallenden Kosten (für die Anmeldung von Änderungen der Satzung aber auch von neu gewählten Vorstandsmitgliedern) bestehen aus
a) Gebühren für die Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder und der Anmeldung beim Vereinsregister durch einen Notar. Sie betragen (nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG) bei regelmäßig angenommenem Geschäftswert (= Vermögenswert des Vereins) von 5000, 50 Euro pro anzumeldende Veränderung.
Nach unserer Einschätzung werden so etwa 100 Euro Notargebühren erhoben, einmal für die Satzungsänderung und einmal für die Veränderungen im Vorstand.
b) Gebühr für das gerichtliche Verfahren beim zuständigen Registergericht, ebenso 50 Euro.
Besitzt der Verein bereits die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungs- (oder Feststellungs-)Bescheid des zuständigen Finanzamts entfallen diese Verfahrensgebühren für das Registergericht.