Beschlussfassung Vorstand

muss die Satzung die Vorstandsaufgaben enthalten? Muss sie analog zur MV auch die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren oder per Web-Konferenz erlauben? Oder kann dies auch in der Geschäftsordnung, die sich der Vorstand gibt, niedergeschrieben werden?

Die Aufgaben des Vorstands (in der Geschäftsführung des Vereins) müssen nicht zwingend
in der Satzung festgeschrieben werden. In der Regel werden sie in Abgrenzung zu
Entscheidungsvorbehalten der Mitgliederversammlung formuliert, wenn es solche gibt.  
Ansonsten sind sie entweder ohnehin zu abstrakt (§§ 664 - 670 BGB), Stichwort
Geschäftsführung, oder können bei der Formulierung einer Satzung auch kaum in jedem
Detail vorausgedacht werden.
Tatsächlich ist eine Geschäftsordnung des Vorstands der richtige Ort, in dem Arbeitsteilung,
Zuständigkeiten usw. festgelegt, bei personellen oder funktionalen Änderungen aber auch
fortgeschrieben werden können und zwar ohne aufwändige formale Satzungsänderung.
Die Verankerung fernschriftlicher (E-Mail, Brief usw.) oder fernmündlicher (Telefon,
Videokonferenz usw.) Beschlussfassung für den Vorstand in der Satzung ist empfehlenswert.
Ist sie dort nicht vorhanden, kann sie trotzdem genutzt werden, benötigt aber für jede neue
Beschlussfassung dieser Art jedes Mal die dokumentierte Zustimmung aller
Vorstandsmitglieder zu dem jeweiligen Verfahren.

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