Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag nach Neuwahl des Vorstands

In Unserem Verein finden Ende Oktober Neuwahlen im Vorstand statt. Der erste, zweite Vorsitzende sowie die Kasse werden neu gewählt. Gleichzeitig soll zum 1.11. eine Geschäftsführung angestellt werden. Der alte Vorstand kann und will den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Darf der neue Vorstand dies direkt nach der Wahl tun, oder muss die Eintragung ins Vereinsregister abgewartet werden, bevor rechtsverbindlich Unterschriften getätigt werden können?

Weiter: Darf die bisherige Vorsitzende nach Beendigung ihres Vorstandsamts noch die Ummeldung beim Vereinsregister veranlassen und unterzeichnen?

In der Tat kann der neue Vorstand die Vertretungsberechtigung rechtsgültig für den Verein
erst nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister wahrnehmen.
Die Eintragung des neugewählten Vorstands muss auch von dem neuen Vorstand über
einen Notar mit Beglaubigung der Identität und mit der Vorlage des Protokolls (insbesondere
zur Wahl) der Mitgliederversammlung erfolgen.

 

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