Treuhänderische Übernahme einer nicht gemeinnützigen Tätigkeit durch einen gemeinnützigen Verein

Die Bewohnerschaft unseres Wohnprojekts (Träger ist eine traditionelle Wohnungsgenossenschaft)

ist in einem gemeinnützigen Verein organisiert.

Die Gemeinschaftsflächen sind bisher immer selbst gereinigt worden, sollen nun aber durch die Bewohner an ein Unternehmen vergeben werden. Ist es aus Sicht der Gemeinnützigkeit möglich, dass dies treuhänderisch über unseren Verein abgewickelt wird, jeder Bewohner seinen entsprechenden monatlichen Anteil überweist, und der Verein dann die Gesamtsumme en bloc an das Reinigungsunternehmen überweist?

In Unkenntnis der Satzung des Vereins ist die Frage nicht mit allerletzter Klarheit zu
beantworten. Grundsätzlich wird eine solche Tätigkeit gemeinnützigkeits-(steuer-)rechtlich je
nach Satzungszweck entweder als sogenannter Zweckbetrieb oder (vermutlich eher) als wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb gewertet. Beide sind in gewissem Rahmen (z.B. Umsatzobergrenze 35000
Euro/Jahr) ohne Gefährdung der gemeinnützigen Steuerbefreiungen zulässig. Auch
hinsichtlich denkbarer Umsatzsteuerpflichten beiben die entsprechenden Obergrenzen
vermutlich unberührt. Insofern halten wir ein solches Verfahren für den Verein durchaus für
möglich.
Allerdings stellt sich uns auch die Frage warum die externe Dienstleistung nicht (wahrscheinlich deutlich einfacher) über den Genossenschaftsträger organisiert wird, da es dort zum unmittelbaren Satzungszweck
gehört. Steuerlich dürften sich dabei auch keine deutlichen vorteile ergeben.

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