Ehrenamt ohne Mitgliedschaft im Verein?

Wir sind in der Gründungsphase und schreiben die Satzung: ist es sinnvoll, Ehrenamtliche ohne Mitgliedschaft in unserem g.e.V. arbeiten zu lassen? Wie ist der Versicherungsschutz zu betrachten, wie ist das öffentliche Auftreten dieser Personen im Sinne unserer Satzung zu gewährleisten?

Wir erachten es aus mehreren Gründen als sinnvoll, Nichtmitglieder in die ehrenamtliche
Tätigkeit eines Vereins bzw. gemeinnütziger Organisationen einzubinden.
Gerade in den letzten Jahren erweist sich dieser Bereich als wichtigstes Rekrutierungsfeld
für neue Mitglieder. Studien bestätigen, dass insbesondere bei jüngeren Generationen die
Bereitschaft zum unmittelbaren Eintritt in Vereine tendenziell geringer ausgeprägt ist. Die
dauerhafte Beteiligung (und Bindung an Organisationen) wächst in der Regel erst durch die
Überzeugung nach Erfahrungen in der Mtarbeit in konkreten, klar umrissenen Projekten.
Faktisch wird auch der größte Teil ehrenamtlicher Tätigkeit in gemeinnützigen
Organisationen (oder auch öffentlichen Köperschaften) von Nicht-Mitgliedern geleistet. Das gilt
insbesondere in der Flüchtlingsarbeit.
Versicherung: Alle Bundesländer, so auch Niedersachsen bereits vor 12 Jahren, haben
inzwischen für alle ehrenamtlich Tätigen einen sogenannten subsidiären
Versicherungsschutz über entsprechende Rahmenverträge geschaffen. Er bedeutet, dass in
allen Fällen, in denen Freiwillige weder über  Versicherungen der Trägerorganistionen
(Vereine und öffentliche Institutionen) noch durch eigene private Versicherungen gegen
Unfall- oder Haftpflichtrisiken geschützt sind eine relativ unkomplizierte Absicherung über die
Rahmenvesicherung des Landes gegeben ist. Für Niedersachsen wurde dies ausführlich und
ausdrücklich im Rahmen einer Anfrage im Landtag im Mai diesen Jahres bestätigt.
Alle einschlägigen Informationen finden Sie über diesen link auf dem FreiwiligenServer des
Landes Niedersachsen:
www.freiwilligenserver.de/index.cfm
Satzungsloyalität: Die Identifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter (im übrigen auch der
Mitlgieder) mit den Zielen und Zwecken einer gemeinnützigen Organisation kann am besten
mit angemessener Information und Aufklärung (gerade zu Beginn der Mitarbeit) und durch
beständige Überzeugungsbemühungen, im besten Fall durch die praktische Arbeit und ihren
Erfolg gewährleistet werden. Wesentliche Elemente sind dabei Teilhabe im Sinne einer auch
gestalterischen Mitwirkung, dichte Kommunikation und Verständigung und hohe Transparenz
der Veeinsaktivitäten (einschließlich der entscheidungsprozesse). Wenn Sie diese Frage
etwas vertiefen wollen, empfehlen wir Ihnen dazu einige Ausführungen auf unserem Portal
Wegweiser Bürgergesllschaft zu "Leitprinzipien nachhaltiger Vereinsführung und
Vereinsarbeit"
(http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/leitprinzipien-nachhaltiger-ver
einsfuehrung-und-vereinsarbeit/)
Natürlich gibt es dazu auch einige formale Aspekte. Die erste wäre, dass - so banal es klingt
- die Ehrenamtlichen die Satzung und weitere Informationen über die Zielsetzungen des
Vereins (Leitbilder, Geschäftsordnungen usw.) auch kennen. Dazu eignen sich am besten
kleine, kurze Einführungsgespräche oder je nach Komplexität des Aufgabenbereichs und
Zahl der eingesetzten Ehrenamtlichen -workshops. Hilfreich ist sicher auch mindestens in der
Frühphase der Einarbeitung in die Mitarbeit die Begleitung durch und Zusammenarbeit mit
"sattelfelsten" Mitgliedern oder bewährten ehrenamtlichen Mitgliedern.
Jede ehrenamtliche Mitarbeit sollte auch auf die Grundlage unaufwändiger schriftlicher
Vereinbarungen gestellt werden, die neben Infos z.B. auch zum Versicherungsschutz
entsprechende Verpflichtungserklärungen (Satzungsloyalität, Repräsentanz des Vereins)
enthalten sollte.

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