Vereinsrecht

Ein Verein hat mehrere Projekte, die sich über Projektfinanzierungen mit öffentlichen Zuschüssen und Eigenmitteln finanzieren und jeweils eigene Konten führen. Ein Projekt löst sich aus dem Verein und nimmt eine eigene Rechtsform an. Wem \"gehören\" Restgelder (z.B aus eingenommenen Teilnahmebeiträgen von Workshops) auf dem Projektkonto, dem alten Verein oder dem neuen selbständig gewordenen Projekt? Gibt es da eine übliche Verfahrensweise, wenn es diesen Fall in der Satzung des Vereins nicht gibt?

Die Projekt(rest-)mittel gehören zu dem Vermögen des "alten" Vereins und dürfen nach den Vorschriften des gemeinnützigen Steuerrechts in der Abgabenordnung (§§ 55, 61 AO) über die sogenannte Vermögensbindung nicht an die "neue", verselbstständigte Projekt-Institution übertragen werden. Zuwiderhandlungen könnten gemeinnützigkeitsrechtliche Sanktionen für den Verein zur Folge haben.
Falls das verselbstständigte Projekt in seiner neuen Rechtsform ebenfalls die Anerkennung der Gemeinnützigkeit besitzt, könnte der alte Verein gegebenenfalls der neuen Organisation mittelbar einen Zuschuss (Spende durchaus auch in vergleichbarer Höhe der Restgelder) gewähren

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