Ausländische Vereine gründen deutschen Verein?

Wir möchten gerne einen Dachverein für einen deutschen und sechs ausländische Vereine gründen. Wir organisieren alle Jugendaustauschprogramme. Können unsere Partnervereine wie natürliche ausländischen Personen diesen Dachverein mitgründen? Was müssen sie dafür zur Vereinsgründung und -registrierung mitbringen?

Grundsätzlich gibt es nur wenige Einschränkungen für ausländische Bürgerinnen und Bürger
oder Institutionen bei der Beteiligung an Vereinen nach deutschem Vereinsrecht, sowohl auf
der Ebene der Mitgliedschaft als auch der des Vorstands.
Wenn es eigentlich um einen Dachverband für Vereine geht, sollten Ihre ausländischen
Partnervereine eigentlich als juristische (nicht natürliche) Personen eigebunden sein, d.h. die
natürlichen Personen, die die Vereine vertreten sind nicht persönlich Mitglieder, sondern
Repräsentanten des jeweiligen Vereins und diese Vereine bestimmen auch jeweils ihren
Vertreter.
Soweit diese Personen nur als (Gründungs-)Mitglieder den Verein mit gründen ist nur ihre
Unterschrift unter dem Gründungsprotokoll notwendig (und der Vereins sollte natürlich über
aktuelle Adresse und Kontaktdaten verfügen). Falls einzelne dieser Personen in den
Vorstand gewählt werden sollten, müssten Sie unter Vorlage ihres
Personalausweises/Reisepasses vor einem Notar gemeinsam mit dem gesamten Vorstand
ihre Identität beglaubigen lassen und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
beantragen. So könnte auch z.B. der Vorstandsvorsitzende Ausländer und ohne Wohnsitz in
Deutschland sein. Sitz des Vereins und die Geschäftsadresse müssen/sollten sich aber auf
dem Boden der Bundesrepublik befinden.

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