So ganz durchschaubar ist die Frage für uns nach diesem Informationsstand nicht.
Generell erscheint es nicht schwierig, in der Satzung eines Vereins die kommerzielle
Nutzung von (per Pachtvertrag bereitgestellten) Vereinsanlagen auszuschließen. Inwieweit
und wie schnell durch diese nachträgliche Satzungsänderung ein bestehendes Mietverhältnis
nach allgemeinen miet- bzw. zivilrechtlichen Bedingungen aufgelöst werden kann ist auf
dieser Informationsgrundlage nicht einzuschätzen. Vermutlich müsste bereits der Nachweis
über eine mißbräuchliche (gewerbliche) Nutzung auf der Basis der bisherigen Pachtverträge
und Vereinssatzung geführt, oder auf anderem Wege der Pächter von der Aufgabe der
gewerblichen Nutzung überzeugt werden. Vermutlich handelt es sich ja um (Unter-)Pächter
und nicht Eigentümer der Bootsschuppen.