Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise möglich. Sie wird dann als sogenannte Sachspende
vom Finanzamt deutlich kritischer betrachtet als ein Geldspende. Selbst wenn der Buchwert
dieser Sachspende durch einen entprechenden (zeitnahen) Kaufbeleg klar erkennbar ist sind
entsprechende Nachfragen sehr wahrscheinlich. Der sehr viel einfachere Weg wäre der
einer Geldspende, d.h. der 1. Vorsitzende spendet genau den Betrag an den Verein, den
dieser zur Anschaffung von Gymnastikmatten benötigt und dann dafür auch ausgibt.