Amtszeit

Für die den Vorstand in unserem Verein gilt eine Amtszeit von 2 Jahren. Meine Frage ist, wie weit die Neuwahlen abweichen dürfen. Bisher wurde immer im September gewählt, wir halten es aber für sinnvoller im Frühjahr bereits zu wählen. Dürfen wir das oder darf es z.B. höchstens einen Monat abweichen.

Unter den Voraussetzungen,
- dass die Satzung keine anderen Zeitpunkte der Wahl bzw. der Mitgliederversammlung bestimmt,
- der "alte" Vorstand dem Vorziehen der Neuwahl und der Verkürzung seiner Amtszeit zustimmt und
- auch die Mitgliederversammlung mehrheitlich mit dem Vorziehen der Wahl und der Mitgliederversammlung einverstanden ist
bestehen keine vereinsrechtlichen Risiken. Die Satzung sollte aber in dieser Hinsicht noch einmal genau überprüft werden.

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