Auflösung einer Abteilung

Wir haben 3 Abteilungen im Verein.

Die Fußballabteilung hatte ihren Spielbetrieb 2007 eingestellt. 21 verbleibende Mitglieder der Abt. Fußball haben den Vorstand gebeten die Abteilung wieder anzumelden. was der Vorstand

ablehnt. Auch 10 Neumitglieder wurde die Aufnahme verweigert, worauf wir eine Mitgliederversammlung beantragten, mit dem Wunsch auf Wieder-Anmeldung beim Sportbund. Unser Antrag wurde vom Vorstand abgelehnt, und ein eigener Antrag gestellt mit der Auflösung der Abt. Fußball. dem mit 32ja, 20nein u.1Enthaltung stattgegeben wurde. Jetzt soll das Vermögen der Abt. Fußball unter den verbleibenden Abteilungen aufgeteilt werden. Ist dieses Vorgehen eines eingetragenen Vereins würdig.

 

Eine Antwort ist in Unkenntnis des gesamten Vereins und seiner Satzunget was schwierig.
Tendenziell ist es - im ethisch-moralischen Sinne - eines Vereins sicher unwürdig eine so
große Zahl von Mitgliedern und Neu-Interessenten bei der Wiederbelebung einer Abteilung
(und vermutlich einer traditionsreichen) so schmählich abzuweisen.
Leider bleibt nach unserer Erfahrung eine traditionsreiche und grundsätzlich
basisdemokratische Institution wie ein Verein auch nicht von Interessen- und Machtspielen
verschont.
Letztlich bliebe die Frage ob im rechtlichen Sinne alles korrekt verlaufen ist. Da die
Mehrheitsverhältnisse in der Abstimmung wohl eindeutig waren, könnten allenfalls formale
Verfahrensfehler (gegenüber den Bestimmungen der Satzung) geltend gemacht werden.

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