Abrechnung von Kilometergeld

Wir sind eine steuerpflichtige Firma und haben einem gemeinnützigen Verein Kilometer Geld in Höhe von € 1.-- verrechnet (gem. Angebot) nun teilt uns der Schatzmeister des Vereins mit,

dass wir nur -.03 cent verrechnen dürften?

Aber wir sind doch kein Verein? Was stimmt?

Vereine als gemeinnützige, d.h. steuerbefreite Körperschaften sind bei den
Fahrtkostenpauschalen an das Bundesreisekostengesetz gebunden. Dies gilt in der Regel
für den Fall (a) der Abrechnung von Fahrtkosten der eigenen Mitglieder, Vorstände,
Mitarbeiter, ehrenamtlich Tätigen usw. Fall (b) kann (über das sogenannte
Zuwendungsrecht) eintreten, wenn der Verein (Dritt-)Mittel von öffentlichen Körperschaften
oder Stiftungen erhält und dann über einen entsprechenden Zuwendungsbescheid wieder
dazu verpflichtet ist, Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz abzurechnen.
Sie, als kommerzielles Unternehmen berührt das in der Tat zunächst nicht (abgesehen
davon, dass auch das Finanzamt einen Teil einer Kilometerpauschale von 1,-- Euro
besteuern könnte). Sollte Ihr Angebot vom Verein bestätigt worden sein, hätten Sie einen
rechtlichen (einklagbaren) Anspruch (§ 145 BGB). Vielleicht läßt sich ja über eine Pauschale
oder über einen Ausgleich zwischen Fahrtkostenaufwand und Vergütung der
Dienstleistungen verhandeln.

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