Vorstandswahl

Kann ich mich bei einer Vorstandswahl selber wählen oder ist mein Stimmrecht hier ausgeschlossen?

Vereinsrechtlich (nach BGB) gibt es keinen Stimmrechtsausschluss für Kandidaten bei der
Wahl zum Vorstand, und als Mitglieder mit vollem Stimmrecht ist ihre Beteiligung an der
Wahl in der Mitgliederversammlung (und auch des Recht, sich selbst zu wählen) nicht
eingeschränkt. Gelegentlich kann aber die Satzung von Vereinen einen solchen
Stimmrechtsausschluss beinhalten. Das läßt sich durch einen Blick in die Satzung des
Vereins schnell klären.

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