Vereinsrecht

Kann einem Ehrenpräsident das Stimmrecht entzogen werden?

Die Antwort hängt im wesentlichen davon ab, was die Satzung des betreffenden Vereins und
eventuell vorhandene Ehrenordnungen an Regelungen enthalten.
Grundsätzlich muss dabei ein Stimmrechtsentzug mit entsprechender Begründung (in
Ananalogie zu Bestimmungen über den Stimmrechtsentzug von einfachen Mitgliedern) in der
Satzung  klar geregelt sein.
Nach unserer Erfahrung sind Sanktionen wie Stimmrechtsentzug (anders als etwa der
Ausschluss aus dem Verein) insbesondere gegenüber Ehren-Mitgliedern oder -Vorsitzenden
eher selten.
Wenn uns detailliertere Informationen eventuell auch die Satzung vorliegen, können wir eine klarere Antwort geben.

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