Antrag an die Jahreshauptversammlung

Kann ein Antrag unter Punkt \"Verschiedenes\" gestellt werden auch wenn die Einladung zur Jahreshauptversammlung sagt, das Anträge zuvor schriftlich einzureichen sind ?

Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" könnte lediglich über den Inhalt eines
solchen Antrages diskutiert werden, jedoch in keinem Fall über den Antrag beschlossen
werden. Ein solcher Beschluss wäre im rechtlichen Sinne nichtig.
Die Forderung der Satzung des Vereins, nach der Anträge (mit entsprechender Frist)
schriftlich einzureichen sind beruht auf § 32 Absatz 1, Satz 2 BGB. Danach kann ein
Beschluss der Mitgliederversammlung nur dann Rechtsgültigkeit erlangen, wenn der
Gegenstand bzw. Inhalt dieser Beschlussfassung bei der Einberufung der MV benannt
wurde.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar