Wenn die Satzung wörtlich die Einberufung bis zu dem genannten Datum verlangt, dann ist damit eindeutig der späteste Termin der Einladung, nicht der Jahreshauptversammlung selbst bezeichnet.
Wenn die Satzung wörtlich die Einberufung bis zu dem genannten Datum verlangt, dann ist damit eindeutig der späteste Termin der Einladung, nicht der Jahreshauptversammlung selbst bezeichnet.