Jahreshaupversammlung

Laut unserer Satzung ist die JHV bis zum 15. November einzuberufen. Jetzt gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Formulierung. Ist nun die JHV bis zum 15. November abzuhalten oder reicht es das bis zu diesem Datum die Einladung verschickt ist?

 

 

Wenn die Satzung wörtlich die Einberufung bis zu dem genannten Datum verlangt, dann ist damit eindeutig der späteste Termin der Einladung, nicht der Jahreshauptversammlung selbst bezeichnet.

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