Als "Vorverein" können Sie selbstverständlich um Mitglieder und Fördermitlgieder werben. Fairer Weise sollte man dabei nicht nur über Ziele, Zwecke usw. informieren, sondern auch mindestens, dass man kurz vor Eintragung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit steht. Falls auch Spendeneinwerbung geplant ist, sollte man vielleicht noch etwas vorsichtig sein, da Sie Spendenbescheinigungen erst ab Erhalt der Bestätigung des Finanzamts ausstellen dürfen.