Die Beglaubigung der Unterschriften unter die Anmeldung zur Eintragung beim
Vereinsregister muss nicht gleichzeitig bei Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder vor einem Notar erfolgen. Sie kann sequentiell erfolgen, dh. Vorstandsmitglied A unterschreibt vor seinem/ihren Notar das Anmeldungsschreiben, lässt die Unterschrift vom Notar beglaubigen, schickt das Anmeldungsschreiben an Vorstandsmitglied B usw. Kostengünstiger wäre sicher eine Gelegenheit für alle drei vor einem Notar. Vielleicht ließe sich das ja bei entsprechender Vorabsprache mit einem Notar auch nach der Gründungsversammlung und der Wahl des Vorstands machen (manche Notare sind dazu auch am Wochenende bereit). Selbst wenn alle anderen Dokumente Satzung (Original mit Unterschriften der mindestens 7 Gründungsmitglieder) und Gründungsprotokoll (mit Protokoll der Wahl der Vorstandsmitgllieder) noch nicht so weit wären.