Neuwahlen

Darf der zweite Vorsitzende eines eingetragenen Vereins gleichzeitig Kassenprüfer sein?

Die Kassenprüfung ist im engeren Vereinsrecht des BGB so gar nicht beschrieben.
Sie ist aber Bestandteil der Überprüfung der Geschäftsführung des Vorstands und führt in der Regel dann auch zur rechtlich gültigen Entlastung des Vorstands. Die Kassenprüfung sollten übernehmen Mitglieder
des Vereins, auch Nichtmitglieder aber eigentlich nicht die Mitglieder des Organs
(Vorstand) das selbst überprüft werden soll.
Ein solches Verfahren würde in Analogie zum Steuerrecht heißen, dass wir Bürger unsere
Steuererklärungen selbst prüfen und für rechtsgültig erklären dürften.
Wenn die Satzung selbst eine solche Personalunion von Vorstandstätigkeit und Kassenprüfung nicht ausdrücklich ausschließt, ist sie aber (vereins-)rechtlich im eigentlichen Sinne zulässig. Hilfreich ist sie sicher nicht, weder hinsichtlich der eigentlichen Kontrollfunktion, noch gegenüber den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Finanzbehörden.

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