Frist zur Einberufung der Mitgliederversammlung

Ist die Frist (2 oder 4 Wochen) zur Einberufung einer Mitgliederversammlung gesetzlich vorgegeben?

Es gibt keine konkrete gesetzliche Frist zur Einberufung der Mitgliederversammlung (sogenannte Ladungsfrist). Die Frist wird in der Regel in der Satzung bestimmt und die Einladung muss dann auch fristgemäß erfolgen. Nach allen bekannten Urteilen reicht eine Frist von 2 Wochen auch zur Vorbereitung auf komplizierte Beschlussvorlagen aus. Rechtlich, d.h. um die Anfechtbarkeit von Beschlüssen der MV zu vermeiden muss die Frist (entweder in der Satzung oder dann in der Vereinspraxis) so bemessen sein, dass es jedem Mitglied des Vereins möglich ist, sich (anhand der Tagesordnung und Beschlussvorlagen) auf die MV vorzubereiten und grundsätzlich an ihr teilzunehmen. Wie bereits gesagt, werden 2 Wochen in der Rechtsprechungspraxis bisher
immer anerkannt.

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