In der Regel, also eher gewohnheitsrechtlich hat sich der TOP Verschiedenes zur
Information über aktuelle Entwicklungen oder zur Erörterung von kurzfristigen Anliegen von Mitgliedern oder des Vorstands entwickelt, die dann zu späteren Phasen wiederum auch in Bechlussvorlagen und Beschlüsse der MV münden können. Auch wenn die Satzung Ihres Vereins für den TOP Verschiedenes Beschlüsse nicht explitzit ausschließt, dann sicher implizit dadurch, dass bestimmte Fristen für Anträge und Beschlussvorlagen vor Beginn der MV gesetzt sind (§ 32 (1) BGB lässt Beschlüsse nur gelten, wenn der "Gegenstand der Beschlussfassung" bei der Enberufung der MV benannt wurde)und diese Anträge dann vom Vorstand anderen TOP zugeordnet werden.