erwerbsminderungsrente und ehrenamt

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente auf zeit und übe einen genehmigten Minijob aus mit dem ich die zulässigen 400 verdiene.

Wenn ich nun zusätzlich noch ehrenamtlich tätig wäre und dies vergütet würde, wäre dann ein gewisser Betrag für mich frei ehältlich oder würde alles von meiner Rente abgezogen.

Für die Erwerbsminderungsrenten gibt es nach Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Hinzuverdienstgrenzen, die in aller Regel nur sehr individuell (früheres Einkommen,
Anrechnungszeiten usw.) berechnet werden können. Auch in diesem Bereich gilt an und für sich die Steuer- und Sozialversicherungs- und Anrechnungsbefreiung der pauschalen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit also entweder für die Ehrenamtspauschale (in Höhe von 720 Euro/Jahr oder 60 Euro / Monat) oder die
Übungsleiterpauschale (in Höhe von 2400 Euro / Jahr oder 200 Euro / Monat). Wenn
allerdings wie in Ihrem Fall weitere Einkünfte (gringfügige Beschäftigung) hinzukommen, werden seit April letzten Jahres auch die Ehrenamtsaufwandspauschalen den Gesamteinkünften zu- und für die Hinzuverdienstgrenzen berechnet. Es wäre sicher der beste Weg, vor einer entprechenden Vereinbarung über eine Aufwandsentschädiggung für ehrenamtliche Tätigkeit, diese Frage (per individueller Berechnung) bei Beratern der Rentenversicherung abklären zu lassen.

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