Ein Beisitzer kann - wie jedes ehrenamtlich tätige Mitglied von Vereinsorganen, also auch ein Vorstandsmitglied (ohne Anstellungsvertrag) - jederzeit und mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurücktreten. Der Rücktritt muss im rechtlichen Sinne nicht begründet werden. Aus Gründen der Fairness oder auch der Vereinsinteressen sollte selbst im Konfliktfall über eine sachliche Begründung nachgedacht werden.