Spende von gemeinnützig an gemeinützig / Nachweisform

Wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Behindertenhilfe und nutzen für Ferienmaßnahmen ein Schulgebäude. Besagte Schule hat einen Förderverein. Wir wollen diesen unterstützen und haben die Frage, ob wir dies in Form einer Sachspende (Gutschein) tun müssen oder auch in Form einer Barspende tun können (was unser vorrangiges Ziel ist). Wenn die Barspende rechtlich geht, reicht uns dann eine Spendenbescheinigung für die Buchhaltung oder gibt es hier spezielles zu beachten?

Diese Form der Zuwendung eines gemeinnützige Vereins an eine andere gemeinnützige Körperschaft ist grundsätzlich zulässig, allerdings in einem angemessen Rahmen im Verhältnis zu den Ausgaben des Vereins für die eigenen gemeinnützigen Zwecke. Dies kann durchaus in Form einer Geldspende geschehen und die Spendenbescheinigung reicht als Nachweis aus.

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