Mitgliederausschluss

Das Mitglied hat ein Lastschrifteinzug für seinen Mitgliedsbeitrag.

Nach Einzug bucht er diesen zurück ohne vorherige Kündigung..

Auf Anschreiben keine Antwort des Mitgliedes.

Frage können wir die Mitgliedschaft des Mitgliedes ohne weiteres auflösen? Oder müssen wir Besondere Maßnahmen beachten.«

 

Der Ausschluss von Mitgliedern steht unter besonderem Begründungsvorbehalt. Deshalb wäre zunächst zu klären, ob und gegebenenfalls was die Satzung als Ausschlusskriterium bei Beitragsrückstanden bestimmt. Oft gibt es Ausschlussformulierungen "wenn das Mitglied trotz Mahnung für  X Monate in Rückstand bleibt". Falls die Satzung Ihres Vereins (da vielleicht die Gründung schon lange zurückliegt) keine eindeutigen Bestimmungen enthält, würden wir Ihnen vorschlagen, das Mitglied erneut anzuschreiben mit Hinweis
- auf den Ausgleich des Beitragsrückstands zuzüglich der Rückbuchungsgebühr
- eine Erklärung zu den Gründen der Beitragsverweigerung
- für den Fall der Weigerung von Beitragsbegleichung oder generell einer Reaktion der
Androhung der Streichung des Mitglieds aus der Mitgliederliste.
Falls der Vorstand dann ganz sicher gehen möchte, wäre zu empfehlen, die Streichung des Mitglieds auch von der Mitgliederversammlung bestätigen zu lassen.

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