Alter Vorstand eV

Ist es möglich, ein nicht-volljähriges Vereinsmitglied (16 Jahre) zum alleinigen Vorstand eines eingetragenen Vereins zu wählen??

Vereins- und zivilrechtlich ist diese Möglichkeit grundsätzlich gegeben, allerdings mit einigen Schwierigkeiten verbunden und in der Konstruktion eines "alleinigen Vorstands" im Fazit nicht ratsam.
In dem genannten Lebensalter gilt für das Mitglied noch eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Sie lässt zwar auch die Übernahme der Funktion eines vertretungsberechtigten Vorstands (im Sinne eine Auftragsvertrages nach dem BGB) zu, verlangt aber zur Annahme dieses Vertrages bzw. dieser Funktion (§ 107 BGB) die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, im Regelfall also der erziehungsberechtigten Eltern. Selbst nach Eintragung in dem Vereinsregister und zusätzliche Legitimation durch den Verein wird bei der normalen Geschäftsführung des Vereins in vielen Fällen einfacher Rechtsgeschäfte erneut die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter verlangt werden.

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