Enthält die Satzung eines Vereins keine Regelungen über Kündigungsfristen, hat ein Vereinsmitglied jederzeit das Recht auf fristlose Kündigung bzw. sofortigen Austritt aus dem Verein. Er ist wirksam mit dem Datum, zu dem die Austrittserklärung bei dem Verein eingegangen ist.
Selbst wenn die Satzung Kündigungsfristen enthält, haben Vereinsmitglieder bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht zum sofortigen Austritt. Als wichtige Gründe werden nur solche anerkannt, die bei der Fortsetzung der Mitgliedschaft zu unerträglichen Belastungen führen würden; bei einem Wegzug aus dem Wirkungskreis des Vereins etwa, bei erheblichen wirtschaftlich-finanziellen Problemen oder auch bei ernsten und dauerhaften Erkrankungen. Vereinsinterne Konflikte oder Auseinandersetzung mit dem Vorstand werden in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt, ebensowenig Beitragserhöhungen.