Um die Rechtsgültigkeit des Beschlusses herzustellen, sollte der Vorstand für die nächste Mitgliederversammlung mit fristgemäßer Ankündigung in der Tagesordnung eine Vorlage zum Beschluss über die (zum Zeitpunkt der eigentlich nicht statthaften Entscheidung über die Erhöhung der Beiträge) rückwirkende Beitragserhöhung einreichen. Wichtig wäre dabei natürlich eine transparente Begründung für die Erhöhung um auch die protestierenden Mitglieder wieder einzubinden. Diejenigen, die den eigentlich nicht gütligen Beschluss der letzten MV mitgetragen haben und die höheren Beiträge bereits zahlen, werden vermutlich auch bei einem neuen, rechtsgültigen Beschluss zustimmen.