Abstimmung gültig?

In der letzten Jahreshauptversammlung wurde ohne Ankündigung in der Einladung über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Laut Satzung und Vereinsrecht ist dies nicht statthaft. Der Vorstand besteht, trotz Protest einiger Mitglieder, auf der Abstimmung und kassiert den höheren Betrag. Wie ist das Procedere, um die Abstimmung auch rechtsgültig zu machen. Die nächste Jahreshauptversammlung steht an. Es geht nicht um den Betrag sondern um die Recchtsgültigkeit des Beschlusses.

Um die Rechtsgültigkeit des Beschlusses herzustellen, sollte der Vorstand für die nächste Mitgliederversammlung mit fristgemäßer Ankündigung in der Tagesordnung eine Vorlage zum Beschluss über die (zum Zeitpunkt der eigentlich nicht statthaften Entscheidung über die Erhöhung der Beiträge) rückwirkende Beitragserhöhung einreichen. Wichtig wäre dabei natürlich eine transparente Begründung für die Erhöhung um auch die protestierenden Mitglieder wieder einzubinden. Diejenigen, die den eigentlich nicht gütligen Beschluss der letzten MV mitgetragen haben und die höheren Beiträge bereits zahlen, werden vermutlich auch bei einem neuen, rechtsgültigen Beschluss zustimmen.

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