Vereinsmitgliedschaft aussetzen

Ich bin Mitglied in einem Rehasport e.V..

Da ich mich im Sommer (drei Monate) nicht am Wohnort aufhalte möchte ich gern die Mitgliedschaft für diese Zeit aussetzen. Ist dieses generell möglich oder muß das in der Satzung ausdrücklich erwähnt und erlaubt sein?

Das Ruhen oder Aussetzen der Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten ist im formalen Sinne nur mit entsprechenden Regelungen der Satzung möglich. Üblicher Weise beinhalten Satzungen solche Bestimmungen als Sanktionsinstrument gegenüber Mitgliedern, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind. In Vereinen mit starkem Dienstleistungscharakter und etwas modernerer Organisationskultur sind aber solche Regelungen durchaus auch auf Wunsch der Mitglieder (mit entsprechender Begründung durch Auslandaufenthalte, Krankheiten usw.) möglich, häufig auch mit anteiliger Reduzierung der Beiträge, die als Verfahren (gegebenenfalls über eine Beitragsordnung) auch in der Satzung verankert sein muss.
Bei Fehlen entsprechender Satzungsbestimmungen ist die zeitweise Inaktivität eines Mitglieds - ob "still" oder angekündigt - ebenfalls dem Ruhen oder Aussetzen zu vergleichen. Sie bleibt in der Regel ohne Sanktionen und wird in der angekündigten Form im Normalfall auch ohne weiteres akzeptiert. Eine Beitragsreduzierung ohne Satzungsbestimmung ist aber (gemeinnützigkeitsrechtlich) informell nicht möglich.

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