Die 200 Euro aus der ehrenamtlichen Tätigkeit (Übungsleiterpauschale) bleiben ohne
Anrechnung bei ALG II (und ansonsten auch steuerfrei). Allerdings wird dies seit 2011 auch als Einkommen gerechnet, so dass es für die Einnahmen aus dem zusätzlichen Minijob keinen zusätzlichen Grundfreibetrag mehr gibt, sondern dann sofort die stufenweise Anrechnung über den üblichen Freibetrag von 20 % erfolgt.