Neue Regelung Übungleiterpauschale/Ehrenamtspauschale

Seit 2013 gelten ja neue Freibeträge. Wieviel kann ein ALG-II Bezieher behalten, der 200 Euro im Monat für seine ehrenamtliche Tätigkeit bekommt UND einen Minijob hat? Gilt für beides das gleiche Stufensystem für die Anrechnung?

Die 200 Euro aus der ehrenamtlichen Tätigkeit (Übungsleiterpauschale) bleiben ohne
Anrechnung bei ALG II (und ansonsten auch steuerfrei). Allerdings wird dies seit 2011 auch als Einkommen gerechnet, so dass es für die Einnahmen aus dem zusätzlichen Minijob keinen zusätzlichen Grundfreibetrag mehr gibt, sondern dann sofort die stufenweise Anrechnung über den üblichen Freibetrag von 20 % erfolgt.

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