Abgrenzung Spende - Sponsoring

Bei der Abgrenzung Spende zu Sponsoring ist der Aspekt der Gegenleistung ein wichtiges Kriterium, d.h. wenn der "Spender" eine Gegenleistung erhält, handelt es sich um Sponsoring. Spender auf einem Plakat, das in der Einrichtung ausgehängt wird erwähnen, ist dagegen möglich, solange es keine Vereineinbarung oder keinen Vertrag dazu gibt, also keinen Anspruch darauf beim Spender. Wie sieht es aus, wenn der Verein regelmäßige Spender für die Miete der Vereinsräume sucht und das mit dem Hinweis tut, dass die Spender auf einem Plakat, das in der Einrichtung dauerhaft ausgehängt wird, erwähnt werden.

Ist das eine "Gegenleistung", die schädlich ist? Darf ständig, also nicht nur vorübergehend in den Räumen auf diese Unterstützer hingewiesen werden?

Die steuerrechtliche Abgrenzung von Spenden zum Sponsoring aber auch der verschiedenen Formen des Sponsoring sind sehr differenziert. Ob mit oder ohne vertragliche Vereinbarung ist das Erwähnen der Unterstützung mit finanziellen Leistung (als Gegenleistung) eine Form des Sponsoring. Die entscheidende Frage ist dabei wie schädlich oder unschädlich ist die steuerliche Bewertung ist, die mit dem sogenannten Sponsoring-Erlass (1998) und seinen Fortschreibungen in den Anwendungserlassen zur Abgabenordnung (AO) entwickelt wurde. Es kommt dabei dann nicht auf auf die Dauer des Hinweises an, sondern ob er als dezente Höflichkeitsgeste, als ohne besondere Hervorhebung auf dem Plakat interpretiert werden kann. Trifft dies zu, bleibt das Sponsoring unschädlich und würde nicht als (steuerpflichtiger) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gewertet.

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