Die steuerrechtliche Abgrenzung von Spenden zum Sponsoring aber auch der verschiedenen Formen des Sponsoring sind sehr differenziert. Ob mit oder ohne vertragliche Vereinbarung ist das Erwähnen der Unterstützung mit finanziellen Leistung (als Gegenleistung) eine Form des Sponsoring. Die entscheidende Frage ist dabei wie schädlich oder unschädlich ist die steuerliche Bewertung ist, die mit dem sogenannten Sponsoring-Erlass (1998) und seinen Fortschreibungen in den Anwendungserlassen zur Abgabenordnung (AO) entwickelt wurde. Es kommt dabei dann nicht auf auf die Dauer des Hinweises an, sondern ob er als dezente Höflichkeitsgeste, als ohne besondere Hervorhebung auf dem Plakat interpretiert werden kann. Trifft dies zu, bleibt das Sponsoring unschädlich und würde nicht als (steuerpflichtiger) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gewertet.