Ehrung von Gründungsmitgliedern

Müssen zum 25-jährigen Jubiläum anl. eines Festabends auch Gründungsmitglieder (eines Gewerbevereins) eingeladen bzw. geehrt werden, die

a) nicht mehr im Verein sind

b) deren Firmen bereits erloschen sind

Können Sie das aus Statuten ableiten?

In aller Regel ist die Frage keine, deren Antwort in der Satzung oder gar in allgemeinen rechtlichen (gesetzlichen)Bestimmungen zu finden ist. Auch ein Blick in die Satzung des Gewerbevereins gab keinen Hinweis. Vermutlich gibt es auch keine entsprechende Ordnung des Vereins aus der sich das ableiten ließe.
Außerhalb möglicher bindender Regelungen des Vereins selbst (Satzung oder eine entsprechende Ordnung) gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Einladung ehemaliger Gründungsmitglieder, die dem Verein (durch Austritt oder Ausschluss nach Erlöschen des Unternehmens) nicht mehr angehören.
Die Frage muss vermutlich eher unter politischen bzw. ethischen Gesichtpunkten entschieden werden. Eine Einladung oder Ehrung ehemaliger Gründungsmitglieder anlässlich eines solchen Jubiläums kann institutionenpolitisch insofern eine "große" Geste sein.

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