Stimmenzählung in der Mitgliederversammlung

Bei unserer letzten Mitgliederversammlung wurde bei 18 stimmberechtigten Mitgliedern ein Vorstandsmitglied mit 9 Ja Stimmen, 8 Neinstimmen und einer Enthaltung gewählt.

Ist das korrekt oder gilt Stimmengleichheit und damit eine Ablehnung.

 

Die Antwort hängt davon ab, was Ihre Satzung zu Beschlüssen der Mitgliederversammlung und der Zählbasis (Mehrheit der erschienen Mitglieder) regelt. Gibt es in Ihrer Satzung keine Bestimmung über die Mehrheitsverhältnisse, dann wird (nach einem mehrfach bestätigten Urteil des BGH) die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen bestimmt. Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht ("als Bekundung der Uentschiedenheit" oder "Zeichen der Nichtteilnahme"). Auf dieser Grundlage wäre das Vorstandsmitglied also gewählt worden. Würde Ihre Satzung aber z.B. von einer "einfachen Mehrheit" der Beschlüsse der MV sprechen, dann wären Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen praktisch als Nein-Stimmen gewertet und in Ihrem Fall wäre das Vorstandsmitglied nicht gewählt.Sie sollten sich also noch einmal ganz genau die Bestimmungen Ihrer Satzung ansehen, nur auf Ihrer Grundlage kann dann das Ergebnis angemessen gewertet werden.

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