"Wandlung" in e.V.

wie kann ich einen bisher nicht eingetragenen Verein in einen e.V. umwandeln?

Satzung bereits vorhanden, Gemeinnützigkeit durch Finanzamt schon festgestellt, Vorstand vorhanden - allerdings kein eingetragener Verein.

 

Der Vorstand Ihres Vereins sollte über einen Notar bei dem zuständigen Registergericht (Amtsgericht) den Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister stellen. Dem sollte ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Absicht der Gründung eines eingetragenen Vereins zu Grunde liegen. Auch die Satzung sollte die Absicht zur Eintragung (und im Anschluss die Ergänzung des Namens um e.V.) enthalten. Sie brauchen dazu (für den e.V.) mindestens 7 Mitglieder, das (alte Gründungsprotokoll) ergänzt um das Protokoll der Wahl des Vorstands und den Beschluss zur Eintragung. Die Vorstandsmitglieder müssen ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen. Wenn Sie von dem Finanzamt bereits einen vorläufigen (Steuer-)Befreiungsbescheid haben und dem Registergericht vorlegen können, entfällt die Eintragungsgebühr.

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