Verbot der ehrenamtlichen Mitarbeit durch Vorstand

Ich arbeite seit drei Jahren ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein. Es gab währenddessen keine Beschwerden, keine Verfehlungen oder Verletzung von Vereinszielen.

Infolge personeller Animositäten seitens der Zweiten Vorsitzenden fordert nunmehr diese eine Einstellung meiner Mitarbeit auf der Grundlage, dass sie, die Zweite Vorsitzende, nicht mit mir zusammen arbeiten wolle.

Habe ich einen Anspruch auf ehrenamtliche Mitarbeit, und kann ich diese notfalls einklagen?

 

Es gibt kein grundsätzliches Recht auf ehrenamtliche Mitarbeit in einem bestimmten Verein. Auch bei dieser Form der (ehrenamtlichen) Mitarbeit fungiert der Vorstand des Vereins als Arbeitgeber mit einem entsprechenden Kündigungsrecht. Im Falle der ehrenamtlichen Mitarbeit fehlen aber - im Gegensatz zur entgeltlichen Mitarbeit - in aller Regel entsprechende Arbeitsverträge oder Tarif-Rahmenvereinbarungen mit entsprechenden Kündigungfristen und -bedingungen. So werden vermutlich auch die Aussichten einer rechtlichen Klage zur Fortsetzung der Mitarbeit äußerst schlecht sein.
Für den Fall, dass Sie selbst Mitglied des Vereins sind, gäbe es allerdings die Möglichkeit der Anrufung der Mitgliederversammlung, d.h. einen förmlichen Antrag für die nächste Mitgliederversammlung, über die Fortsetzung Ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit zu entscheiden. Dies ist allerdings ebenfalls ein sehr konfliktträchtiger Weg.

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