Der Kassenwart hat wie jedes Vorstands- oder auch beauftragtes Mitglied des Vereins ein Recht zu jederzeitigem Rücktritt. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Verpflichtung seiner Aufgabe für zukünftige Zeiträume. Er muss also einen vernünftigen Abschluss, d.h. eine Übersicht über den (zum Zeitpunkt des Rücktritts) aktuellen Stand der Vereinsfinanzen vorlegen und darüber hinaus alle Unterlagen, Arbeitsmittel aus dem Vermögen des Vereins usw. an den Vorstand übergeben. Verpflichtungen bis zum Ende der gesamten Amtszeit hat er (formal bzw. rechtlich) nicht mehr.