Als Mitglied des Vereins haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Informationen bzw. Unterlagen, die vereinsrechtlich die gesamte Verfassung des Vereins (neben der Satzung die zentralen Ordnungen, Beitragsordnung, Geschäftsordnung usw.) begründen. Insbesondere für die anberaumte Mitgliederversammlung müssten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für die Beschlüsse, die in der MV gefasst werden sollten die entsprechenden Vorlagen entsprechend der Frist mt der Einladung verschickt, bzw. mindestens auf Nachfrage - unter dem Siegel vereinsinterner Vertraulichkeit - ausgehändigt werden. Das gilt insbesondere für die angekündigten Diskussionen und Beschlussfassungen über Satzungsänderungen.
Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand existieren im wesentlichen über die entsprechenden Instrumente im Rahmen der Mitgliederversammlung.
- Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung die nach der Satzung vom Versammlungsleiter bekannt gegeben werden muss
- bei Fehlen ausreichender Beschlussvorlagen Antrag zur Diskussion über die Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Einladung
- Diskussion und Abstimmung zur Verweigerung der Entlastung des Vorstands
Außerhalb dieses Rahmens bliebe schließlich nur die Anfechtung einer entsprechenden Beschlussfassung über die Anrufung des Registergerichts.