\\\"wer führt den Verein\\\" ist nicht ganz leicht und auch nicht einheitlich zu beantworten.Zunächst ist (nach BGB) der gesamte (eingetragene) Vorstand verantwortlich. Im Binnenverhältnis der Vorstandsmitglieder ist üblicher Weise der 1. Vorsitzende auch der oberste Repräsentant des Vereins - nach innen, wie nach außen und im Außenverhältnis gerichtlich, wie außergerichtlich, zumal wenn der 1. Vorsitzende auch in dieser Funktion von der Mitgliederversammlung gewählt wurde.
Wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, leitet er auch die Mitgliederversammlung und erteilt (nach durchschaubaren Regeln) das Rederecht auch für die anderen Vorstandsmitglieder.
Als Vorsitzender des Vorstands obliegt ihm selbstverständlich auch die Regelung der Geschäftsordnung, zu der die Einberufung des Vorstands gehört.
Wie wir dieser (und auch Ihrer zweiten) E-Mail entnehmen, liegt allerdings das Problem vermutlich nicht auf dieser formalen Ebene, sondern eher in der Frage, wie sich diese formalen Selbstverständlichkeiten durchsetzen lassen.
Aus der Perspektive vieler leidvoller Erfahrungen in anderen Vereinen hilft unseres Erachtens dabei nur eine vereinsöffentliche Diskussion - mit allen konfliktträchtigen Konsequenzen -, die dann auch zu verbindlichen Verfahrensregeln, z.B. einer Versammlungsordnung für die Mitgliederversammlung und einer Geschäftsführungsordnung für den Vorstand führt.