Beglaubigung

Wir sind im Begriff einen Verein zu gründen. Was uns noch bevorsteht ist die notarielle Beglaubigung und hier habe ich eine Frage an Sie.

Da alle Mitglieder mitten im Leben stehen ist es uns nahezu unmöglich einen gemeinsamen Termin zu finden...Kann man die Unterschriften unabhängig voneinander beglaubigen lassen?

 

Es ist selbstverständlich möglich, dass alle Mitglieder des Vorstands jeweils einzeln bei einem Notar Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister reichen Sie über einen Notar unter Angabe der Vorstandsmitglieder, ihrer Funktion (z.B. 1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender usw.) mit Name, Geburtsdatum und Anschrift ein und verienbaren mit dem Notar, dass die Vorstandsmitglieder jeweils zur Beglaubigung der Unterschrift (einzeln) kommen. Sie müssen dem Notar dann noch eine Satzung mit der (Original-) Unterschrift der (mindestens 7) Gründungsmitglieder und zwei Kopien bzw. die Datei der Satzung beilegen, ebenso das von Versammlungsleiter und Schriftführer unterschriebene Gründungsprotokoll.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: beglaubigt werden müssen nur die Unterschriften der Vorstandsmitglieder, die auch die Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister vornehmen.

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