Erweiterung des Vorstands

Laut unserer Vereinssatzung besteht unsere Vorstandschaft aus 9 Mitgliedern. Da es immer schwieriger wird Mitglieder zu finden, die einen Posten ganz besetzten, bestehen Überlegungen die Vorstandschaft um 2-4 Beisitzer zu erweitern, um die anfallenden Tätigkeiten auf mehrere Schultern zu verteilen, oder falls ein Vorstandsmitglied ausscheidet, es die Möglichkeit hat, den Nachrückenden einzuarbeiten. Bedarf diese Vorstandschaftserweiterung einer Satzungsänderung??

Die Antwort auf Ihre Frage ist eindeutig ja. Eine solche Erweiterung des (Gesamt-)Vorstands bedarf eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung und einer Satzungsänderung, die auch erst nach der Eintragung bei dem Registerrgericht wirksam sein kann.
Erlauben Sie uns aber eine informelle (ungefragte) Bemerkung. Nach unserer Erfahrung bestehen große Zweifel ob die Vorstandsarbeit durch eine solche Ausweitung des ohnehin enormen Vorstandskreises wirklich erleichtert wird. Der Vorstand hat grundsätzlich auch die Möglichkeit "einfache Mitglieder" mit einzelnen Aufgaben (z.B. mit der Buchführung, mt der Organisation einzelner Abteilungen oder Projekte usw.) zu beauftragen und sie so z.B. auch an die Vorstandsarbeit heranzuführen. Wichtig dabei ist, dass die Beauftragung keine generelle Übertragung von Vorstands-Geschäftsführungstätigkeiten, sondern von konkreten, abgrenzbaren Aufgaben bedeutet und ansonsten die Verantwortlichkeit (Kontrollpflicht und gegebenfalls Haftung) bei den entsprechenden Vorstandsmitgliedern verbleibt.

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